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Autor Thema: Pfändungsgrenze vs. Kindesunterhalt  (Gelesen 3762 mal)

Surynar

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Pfändungsgrenze vs. Kindesunterhalt
« am: 29. November 2009, 09:48:26 »

Hallo zusammen,

im Frühjahr wurde bei mir das Verfahren eröffnet. Bei meiner (Noch)Frau erst im Spätsommer.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder (jetzt 3/8), für die wir uns bis vor 3 Wochen in die Erziehung sowie Unterhaltung zu gleichen Teilen reingeteilt haben.

Jetzt hat die Mutter für sich und die Kinder entschieden, das die beiden nur noch bei Ihr wohnen.
Sie wohnt mit ihrem neuen Lebenspartner offiziell seit 01.01.2009 in einer gemeinsamen Wohnung.
Ich wohne immer noch im gemeinsamen Haus, das ab nächstes Jahr versucht wird zwangsversteigert zu werden.
Bis zur Versteigerung wohne ich wohl noch dort.

Die Pfändungsgrenze für Kinderlose ist auf 989,99 € festgesetzt, für Erwachsene mit 2 Kinder liegt diese bei 1.569,99.
Ich liege mit meinem monatlichen Nettolohn unter dieser Grenze.

Jetzt hat die Mutter einen Anwalt eingeschalten, um den Unterhalt für die Kinder einzuklagen.
Den Brief bekam ich am Freitag, sodass ich noch keine weiteren Schritte unternehmen oder Erkundigungen einziehen konnte.
In diesem Schreiben wurde mir ein monatlicher Betrag von 603 € aufgezeigt.

Wenn ich jetzt den für mich zutreffenden Pfändungsgrenzbetrag zu Grunde lege und den Unterhalt abziehe, bin ich definitiv unter dem Pfändungsgrenzbetrag für Erwachsene ohne Kinder, und damit bei 966,99 €. Da ich aber auch unterhalb der Pfändungsgrenze für Erwachsene mit 2 Kindern liege, nun meine Frage..

- ist das so geduldet das ich damit deutlich unterhalb des Existenzminimums liege?
- kann die Pfändungsgrenze und/oder der Unterhaltsbetrag an meine finanzielle Lage angepasst werden?

und falls Erfahrung dahingehend existent sind:

- welche Möglichkeit habe ich als Vater weiterhin für die Erziehung/Unterhalt meiner Kinder da zu sein

Danke und schöne Adventszeit
« Letzte Änderung: 29. November 2009, 18:27:44 von Surynar »
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Paula41

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Re: Pfändungsgrenze vs. Kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 15:33:31 »

Hallo,

Jetzt hat die Mutter für sich und die Kinder entschieden, das die beiden nur noch bei Ihr wohnen. Das geht bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach. Ich persönlich halte allerdings auch nichts davon Kinder wochenweise aufzuteilen.

Die Pfändungsgrenze für Kinderlose ist auf 989,99 € festgesetzt, für Erwachsene mit 2 Kinder liegt diese bei 1.569,99.
Ich liege mit meinem monatlichen Nettolohn unter dieser Grenze. unter welcher?

Jetzt hat die Mutter einen Anwalt eingeschalten, um den Unterhalt für die Kinder einzuklagen.
Den Brief bekam ich am Freitag, sodass ich noch keine weiteren Schritte unternehmen oder Erkundigungen einziehen konnte.
In diesem Schreiben wurde mir ein monatlicher Betrag von 603 € aufgezeigt.

Wenn ich jetzt den für mich zutreffenden Pfändungsgrenzbetrag zu Grunde lege und den Unterhalt abziehe, bin ich definitiv unter dem Pfändungsgrenzbetrag für Erwachsene ohne Kinder, und damit bei 966,99 €. Da ich aber auch unterhalb der Pfändungsgrenze für Erwachsene mit 2 Kindern liege, nun meine Frage..

- ist das so geduldet das ich damit deutlich unterhalb des Existenzminimums liege?
- kann die Pfändungsgrenze und/oder der Unterhaltsbetrag an meine finanzielle Lage angepasst werden?
Unterhaltsberechnungen sind eine komplizierte Sache. Die Pfändungsfreigrenze gilt jedenfalls nicht für Unterhalt. Sie sollten nach der "Düsseldorfer Tabelle" suchen. Da steht ganz rechts der Bedarfskontrollbetrag, der nach Abzug des Unterhalts verbleiben sollte. Von den dort ausgewiesenen Beträgen wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen.  603€ für 2 Kinder in dem Alter erscheint mir allerdings auch etwas hoch.
und falls Erfahrung dahingehend existent sind:

- welche Möglichkeit habe ich als Vater weiterhin für die Erziehung/Unterhalt meiner Kinder da zu sein

Danke und schöne Adventszeit

mgf
Paula41
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