Hallo zusammen,
im Frühjahr wurde bei mir das Verfahren eröffnet. Bei meiner (Noch)Frau erst im Spätsommer.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder (jetzt 3/8), für die wir uns bis vor 3 Wochen in die Erziehung sowie Unterhaltung zu gleichen Teilen reingeteilt haben.
Jetzt hat die Mutter für sich und die Kinder entschieden, das die beiden nur noch bei Ihr wohnen.
Sie wohnt mit ihrem neuen Lebenspartner offiziell seit 01.01.2009 in einer gemeinsamen Wohnung.
Ich wohne immer noch im gemeinsamen Haus, das ab nächstes Jahr versucht wird zwangsversteigert zu werden.
Bis zur Versteigerung wohne ich wohl noch dort.
Die Pfändungsgrenze für Kinderlose ist auf 989,99 € festgesetzt, für Erwachsene mit 2 Kinder liegt diese bei 1.569,99.
Ich liege mit meinem monatlichen Nettolohn unter dieser Grenze.
Jetzt hat die Mutter einen Anwalt eingeschalten, um den Unterhalt für die Kinder einzuklagen.
Den Brief bekam ich am Freitag, sodass ich noch keine weiteren Schritte unternehmen oder Erkundigungen einziehen konnte.
In diesem Schreiben wurde mir ein monatlicher Betrag von 603 € aufgezeigt.
Wenn ich jetzt den für mich zutreffenden Pfändungsgrenzbetrag zu Grunde lege und den Unterhalt abziehe, bin ich definitiv unter dem Pfändungsgrenzbetrag für Erwachsene ohne Kinder, und damit bei 966,99 €. Da ich aber auch unterhalb der Pfändungsgrenze für Erwachsene mit 2 Kindern liege, nun meine Frage..
- ist das so geduldet das ich damit deutlich unterhalb des Existenzminimums liege?
- kann die Pfändungsgrenze und/oder der Unterhaltsbetrag an meine finanzielle Lage angepasst werden?
und falls Erfahrung dahingehend existent sind:
- welche Möglichkeit habe ich als Vater weiterhin für die Erziehung/Unterhalt meiner Kinder da zu sein
Danke und schöne Adventszeit