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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...  (Gelesen 8095 mal)

edub1972

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Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben. Ich bin total verzweifelt.  :cry:

Seit nunmehr knapp 2 Wochen renne ich tagtäglich hinterher dass ich an mein Geld komme. Hier die Problematik:

Ich habe ein Pfändungsfreies Konto. Und nun geht es los. Am 01.10. wurde mein Gründungszuschuss für September gebucht und am 29.10. der Gründungszuschuss für Oktober.

Der Gründungszuschuss für Oktober wurde somit KOMPLETT einbehalten weil es laut Eingang halt alles die Freigrenze von € 985,15 übersteigt. Nun braucht die Bank eine Bescheinigung dass die mir das Konto wieder freischalten können.

Gestern war ich beim Amtsgericht um eine Bescheinigung zu bekommen. Aber es war unglaublich was ich da erlebt habe. Die hatten echt keinen Plan was die Pfändungsfreien Konten anging. Und ich bin da keinen Schritt weitergekommen.

Meine Kundenberaterin bei der Bank hatte schon fast Tränen in den Augen weil sie mir so gerne helfen will. Nun hat sie dann gesagt ich soll noch mal bei der ARGE fragen ob die mir ne Bescheinigung ausstellen können dass sie die zwei gebuchten Bezüge im Oktober für zwei verschienene Monate sind. Aber wenn man bei der ARGE anruft landet man in irgendeinem Call Center und es passiert NICHTS ...  :fuchsteufelswild:

Ich weiss einfach nicht mehr was ich noch machen soll und bin voll am Ende mit meinen Nerven.  :cry: :heulen: :dntknw:

Hat jemand von EUch sowas auch schonmal erlebt und vielleicht Tipps für mich?  :cheesy:

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten ....  :wink:
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paps

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Re: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...
« Antwort #1 am: 11. November 2010, 19:15:43 »

Im Grunde hat die Bank recht.
Der Pfändungsfreibetrag gilt nur für den ganzen Monat.

Selbst die Argumentation mit dem Überhang greift nicht, da beide Eingänge im Oktober waren.

Möglich wäre, eine Klärung beim Gläubiger herbeizuführen.
Oder das Amt versucht eine Rückbuchung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

edub1972

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Re: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...
« Antwort #2 am: 11. November 2010, 19:27:34 »

Vielen Dank für den Tip.  :thumbup: Dann werde ich morgen früh mal gleich versuchen was beim Gläubiger zu erreichen ...  :neutral:

Habe sonst diesen Monat nicht einen Euro zum Leben ...  :heulen: :cry: Kann kaum noch schlafen nachts.

LG Ela
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tomwr

Re: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...
« Antwort #3 am: 11. November 2010, 20:29:16 »

Meine Kundenberaterin bei der Bank hatte schon fast Tränen in den Augen weil sie mir so gerne helfen will. Nun hat sie dann gesagt ich soll noch mal bei der ARGE fragen ob die mir ne Bescheinigung ausstellen können dass sie die zwei gebuchten Bezüge im Oktober für zwei verschienene Monate sind. Aber wenn man bei der ARGE anruft landet man in irgendeinem Call Center und es passiert NICHTS ...  :fuchsteufelswild:

Du hast doch einen Bescheid von der ARGE über die monatlichen Leistungen ? Reicht der nicht aus ?
Callcenter kannst Du vergessen, HINGEHEN (weil dringend) !!!
Oder Email. Ich habe eine Emailadresse meiner Sachbearbeiterin und bekomme fast immer innerhalb eines Tages Antwort zu einer Anfrage. Die Emailadresse steht auf den Bescheiden oben mit drauf.

Ansonsten etwas heikles Thema, weil es auch noch keine gängige Rechtsprechung zu den (neuen) P-Konten gibt.
Ich lasse mir meine Leistungen per Scheck auszahlen, bekomme immer einen Postbank Scheck. Den kann ich selbst in Bargeld einlösen. Kostet zwar 5 EUR aber das ist es mir wert.  :wink:

Nach §850k Abs.6 ZPO darf das Kreditinstitut mit ausgezahlten Geldleistungen von Sozialleistungsträgern innerhalb von 14 Tagen nicht aufrechnen außer evtl. angefallenen Zinsen. Das müßte analog auch für die Bedienung von Pfändungen gelten. Auf jeden Fall muss der Schuldner über das Guthaben innerhalb der ersten 14 Tage nach Gutschrift verfügen können. Der §55 Abs. 5 SGB I zum Thema "Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld" ist betreffend dem Kontopfändungsschutz unpräzise bzw. widersprüchlich. Pfändungsschutz für Sozialleistungen soll nicht für Pfändungsschutzkonten bestehen (weil hier schon ein automatischer Pfändungsschutz existiert). Auf der anderen Seite wird in Satz 2 und 3 darauf hingewiesen, dass die Bank bei Unkenntnis eines P-Kontos mit befreiender Wirkung an den Schuldner leisten darf. Das kann man nur so interpretieren, dass der Schuldner ggf. mehrere Konten unterhält bei verschiedenen Banken denn ansonsten weiß die Bank ja ggf. implizit, dass der Kunde bei ihr ein P-Konto hat und die Klarstellungen nach Satz 2 und 3 ergäben keinen rechten Sinn.

Im Grunde sollen die P-Konten die Gerichte und Banken entlasten durch automatisierte Bearbeitung von Pfändungen. Dabei hat die Bundesregierung das Problem mit Zahlungen zum Monatsende für den kommenden Monat offenbar nicht berücksichtigt. Das soll sich nach dem BMJ schnell ändern. Bis dahin ist die Empfehlung Vollstreckungsschutz zu beantragen beim zuständigen Vollstreckungsgericht.

http://www.bmj.bund.de/p-konto
Zitat
Zahlungen - z.B. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion - zum Monatsende ("Monatsanfangsproblem")

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist in der letzten Legislaturperiode nach intensiven parlamentarischen Beratungen unter enger Einbindung der Kreditwirtschaft verabschiedet worden. Dabei hat das Gesetz gegenüber dem Regierungsentwurf erhebliche Veränderungen erfahren. Alle Beteiligten waren sich über die Zielsetzung des Gesetzes einig, dem Schuldner das monatlich Existenznotwendige auf dem P-Konto zu sichern.

Die ersten Erfahrungen mit dem P-Konto haben nun gezeigt, dass es bei einigen Kreditinstituten zu Umsetzungsproblemen gekommen ist. Um weitere Unsicherheiten zu Lasten der betroffenen Bankkunden zu vermeiden, wird die Bundesministerin der Justiz unverzüglich eine gesetzliche Präzisierung in die Wege leiten.

Während der Übergangszeit soll betroffenen Bankkunden schnell geholfen werden. Das Bundesjustizministerium, die Kreditwirtschaft und Schuldnerberatungsstellen haben sich daher in enger Zusammenarbeit auf Wege verständigt, wie im Einzelfall unbürokratisch vor Ort geholfen werden kann.

Siehe auch weitere Informationen hier:
http://www.bmj.bund.de/files/e7443281ced318476b7b9ab568f184d2/4686/FAQ_Monatsanfangsproblem_P-Konto.pdf


PS: Der Ratschlag mit "wende Dich mal an den Gläubiger" ist wohl ein schlechter Witz, zumindest wenn es ein privater Gläubiger ist. Aber selbst Behörden verhalten sich meist nicht anders. Was die haben, das haben die. Kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Gläubiger um die Belange des Schuldners interessiert zeigt und sich einsichtig zeigt und seine Pfändung zurücknimmt.


Seit nunmehr knapp 2 Wochen renne ich tagtäglich hinterher dass ich an mein Geld komme. Hier die Problematik:

Das ist natürlich schlecht bei solchen Problemen 2 Wochen zu warten.  :whistle:
« Letzte Änderung: 11. November 2010, 20:46:42 von tomwr »
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edub1972

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Re: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...
« Antwort #4 am: 11. November 2010, 20:51:01 »

DANKE tomwr für die Infos.  :thumbup: Dann werd ich mal morgen mein bestes tun was bei der ARGE zu erreichen.

Auf meinen Bescheiden steht eine Rufnummer meiner Sachbearbeiterin drauf und wenn ich die anrufe lande ich trotzdem im Call Center.  :fuchsteufelswild: :cry:

LG Ela
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tomwr

Re: Pfändungsschutzkonto und ich komme an mein Geld nicht ran ...
« Antwort #5 am: 12. November 2010, 00:34:57 »

Da stehen meistens Sprechzeiten daneben, einmal in der Woche 2 Stunden. Wenn Du die verpaßt ...  :whistle:
Aber vor Ort geht eigentlich immer was. Sag Du musst ganz dringend Deinen Sachbearbeiter sprechen.
Musst eventuell etwas länger warten aber in akuten Fällen müssen die immer helfen (wie ein Arzt  :cheesy: ).
Email klappt aber auch gut, da muss auch eine Emailadresse stehen.

Viel Glück  :thumbup:
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