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Autor Thema: Post vom Inkasso  (Gelesen 3842 mal)

Frodo

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Post vom Inkasso
« am: 07. August 2012, 12:38:06 »

Hallo zusammen
Wer kann mir da helfen?
Meine Frau die zu 100%Schwerbehindert ist hat Heute vom Inkasso einen Brief erhalten, und soll über 2000 Euro zählen, anderen falls droht man Ihr an das von Ihr genutzt Auto zu Pfänden.
Das Auto war bis zum 23.02.2012 auf den Namen Meiner Frau gemeldet, weil wirdachten das wir Steuerbefreit werden.
Da es aber so ist das ich das Auto ohne meine Frau nicht nutzten darf, und mich unter Umständen Strafbar gemacht hängte wegen Steuerhinterziehung haben wir das Auto am 23.02.2012 auf mein Namen umgemeldet.
Da meine Frau kein Führerscheit hat war das für und die beste Lösung.
Muß ich jetztdamit rechnen das die jetzt das Auto PfänDen, oder braucheich mir keine sorgenbachenwaeil das Auto aufmeiNamenläuft undicht auf meine Frau
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Der_Alte

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Re: Post vom Inkasso
« Antwort #1 am: 07. August 2012, 19:01:35 »

Was will das Inkassounternnehmen? Hat es eine Vollmacht beigefügt?

Gibt es eine titulierte Forderung? Wer ist der Ursprungsgläubiger?

Benötigen Sie das Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit?

Wer hat das Fahrzeug seinerzeit gekauft lt. Vertrag? Ist das Fahrzeug sicherungsübereignet?
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Frodo

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Re: Post vom Inkasso
« Antwort #2 am: 08. August 2012, 09:25:33 »

Die wollen 2800 Euro, nein die haben keine Vollmacht beigefügt.
Nein das Fahrzeug wird nicht für den Weg zur Arbeit genutzt
Das Auto habe ich gekauft!

die Schuldnerin deim
Inkasso ist meine frau
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Der_Alte

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Re: Post vom Inkasso
« Antwort #3 am: 08. August 2012, 17:52:32 »

Wenn Sie das Fahrzeug gekauft haben und die Schulden ausschließlich die Ihrer Frau sind, kann das Inkassounternehmen darauf nicht zugreifen.

Dem Inkassounternehmen würde ich schreiben, dass ich bis zur Vorlage einer Vollmacht nicht von einem berechtigten Forderungseinzug ausgehen und sie mich gefälligst in Ruhe lassen sollen.
Das Ganze entbindet Ihre Frau natürlich nicht davon, sich Gedanken zu machen, wie die berechtigte Forderung des Gläubigers bezahlt werden soll. Inkassokosten sind allerdings strittig, die würde ich zunächst einmal bei der Betrachtung der Rückzahlung aussen vor lassen.
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Frodo

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Re: Post vom Inkasso
« Antwort #4 am: 08. August 2012, 18:25:55 »

Lieben Dank fūr die Antwort!
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nix-mit-inkasso

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Re: Post vom Inkasso
« Antwort #5 am: 15. August 2012, 15:09:47 »

Hallo zusammen
Wer kann mir da helfen?
Meine Frau die zu 100%Schwerbehindert ist hat Heute vom Inkasso einen Brief erhalten, und soll über 2000 Euro zählen, anderen falls droht man Ihr an das von Ihr genutzt Auto zu Pfänden.
Das Auto war bis zum 23.02.2012 auf den Namen Meiner Frau gemeldet, weil wirdachten das wir Steuerbefreit werden.
Da es aber so ist das ich das Auto ohne meine Frau nicht nutzten darf, und mich unter Umständen Strafbar gemacht hängte wegen Steuerhinterziehung haben wir das Auto am 23.02.2012 auf mein Namen umgemeldet.
Da meine Frau kein Führerscheit hat war das für und die beste Lösung.
Muß ich jetztdamit rechnen das die jetzt das Auto PfänDen, oder braucheich mir keine sorgenbachenwaeil das Auto aufmeiNamenläuft undicht auf meine Frau

Hallo

Erst einmal Ruhe bewahren, tief durch Atmen.

Das Inkassobüro kann das Auto selbst nicht Pfänden. Dazu sind die nicht berechtigt. Zeigt aber mit welchen Mitteln die versuchen Druck aus zu üben. Nur der Gerichtsvollzieher kann das.

Zunächts einmal die Forderung in gänze ablehnen, weil die Vollmacht, im Auftrag des Gläubigers handeln zu dürfen, nicht im "ORINIGAL" (§ 174 BGB) vorliegt. Das lesen die nicht so gerne, aber als Schuldner muß man sich vergewissern, das der Inkasso auch berechtigt ist. Es könnte nämlich sein, das der Ursprungsgläubiger seine Forderung für einen Bruchteil der Ursprungsforderung an ein Inkasso verkauft hat. Für diesen Fall kommt § 410 BGB (Abtretung) in betracht. Dabei unbedingt auf die Höhe der Abtretungssumme beharren. Hier lügen Inkassos, das sich die Balken biegen. Also, es zählt nur was Schwarz auf Weis zu lesen ist, im Original.

Meine ganzen Inkassos habe ich zunächst auf diese weise abgeschmetter. Auch dann wenn eine Forderung schon tituliert und ich dafür eine EV abgegeben habe. Leider machen das immer noch viel zu wenige. Bis zum heutigen Tag, habe ich nicht eine einzige "Originalvollmacht" in die Hand bekommen.
Das mal am Rande. Es wäre ein Extrathema.

Zunächst einmal versuchen mit dem Gläubiger (Ursprungsgläubiger) eine Reglung zu erzielen.
Wenn Ratenzahlung, dann immer nur auf die Hauptforderung zahlen (Verwendungszweck). Wichtig wenn man sich auf Zahlungen mit den Inkasso`s einläst.

Kosten die die Inkasso - Firmen einem gerne mit auf dem Weg geben, kann man ersteinmal wiedersprechen und beruft sich auf die Schadensminderungpflicht des Gläubigers.

Auch das ist eine Erkenntnis, das die Inkassobüros kein Intresse an einer Schadensminderungspflicht haben, denn die verdienen damit ihr Geld.

Gruß
Nix mit Inkasso
Gespeichert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 
 

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