"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Privatinsolvenz  (Gelesen 2154 mal)

tatycarlo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Privatinsolvenz
« am: 28. Oktober 2007, 10:38:13 »

Hallo ich bin neu hier und habe da 2-3 fragen.  1 wie beantrage ich eine Privatinsolvenz? 2 Ich habe eine Lohnpfändung vom Jugendamt bekommen, da ich angeblich nicht genug unterhalt zahle (der Höhe wurde mal vom Gericht zugestimmt da ich so hohe schulden habe) Ich bin verheiratet meine Frau hat nen 15h job bin ihr aber laut gericht nicht unterhalts verpflichtet.
Mir würden nur 751€ zustehen das reicht aber gerade mal für die Miete und Strom.  wir haben jetzt zusammen weniger als eine Harz 4 Familie obwohl wir beide Arbeiten gehen und haben auch noch eine tochter (von meiner Frau aus 1 ehe Vater zahlt kein unterhalt ist in den USA) ist das Fair (Richtig)? :fuchsteufelswild: :gruebel:
3Was soll ich jetzt tun?  :Oh_no: Gruß Carlo
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2007, 12:27:22 »

bevor an eine Verbraucherinsolvenz gedacht wird,
muss die Frage und das Problem mit den laufenden Unterhaltszahlungen gelöst werden,
da sonst wiedr neue Schulden auflaufen und es erneut zu einer "Kahl"Pfändung kommen kann.

Einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie erst stellen,
wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt wurde und dessen scheitern
von einer geeigneten Person/Stelle bescheinigt wurde (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Sie sollten sich daher vor Ort an eine der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen wenden und bzgl. des
der Unterhaltszahlungen ggf. an einen Anwalt aufsuchen.
Vielleicht ist eine Anpassung/Absenkung der Unterhaltszahlungen möglich.

Bzgl. der Pfändung durch das Jugendamt / Vorschusskasse wäre ggf. zu prüfen, ob Sie dadurch
nicht unter den sog. sozialhilferechtlichen Bedarf / heute Hartz IV-Satz nach dem SGB II, also
Regelsatz zzgl. Kosten der Unterkunft/Heizkosten und Zuschlag für Erwerbstätigkeit fallen.

Gruss
Feuerwald

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz