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Autor Thema: Privatinsolvenz trots Unterhaltsschulden???  (Gelesen 4079 mal)

twinsmum75

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Privatinsolvenz trots Unterhaltsschulden???
« am: 19. Mai 2007, 12:43:49 »

Hallo,wie schaut es aus mit Unterhaltsschulden beim Jugendamt?Ist ann eine Privatinsolvenz trotdem möglich?Ich wäre dankbar für jede noch so kleine Info....Vorab vielen Dank...
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz trots Unterhaltsschulden???
« Antwort #1 am: 19. Mai 2007, 13:34:26 »

Meine Erfahrung zum Thema Unterhaltsschulden und Restschuldbefreiung:

Auch Unterhaltsschulden sind  Insolvenzforderungen und somit zunächst restschuldbefreiungsfähig. Von der Restschuldbefreiung können jeodch Insolvenzforderungen ausgenommen sien, wenn

§ 302 InsO - usgenommene Forderungen

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

  1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte (Hinweis: Widerspruchsrecht des Schuldners)
 ...

Der laufende Unterhalt nach Eröffnung wird jedoch nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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