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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz/ Versandhäuser  (Gelesen 5234 mal)

chantal81

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Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« am: 21. April 2011, 21:23:31 »

Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: ne Freundin von mir hat ein Kredit laufen und bei einigen Versandhäusern Raten.. Nun sieht es so aus das sie in Insolvenz gehen muss.. Wie ist das mit den Versandhäusern, da sie diese kleinen Raten eigentlich zahlen kann.  Muss siedas mit angeben? lgs
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juergengrisu

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #1 am: 21. April 2011, 21:27:08 »

hi chantal81

Wenn ihre Freundin in die Privatinsolvenz geht müssen alle Schulden angegeben werden einen zu verheimlichen und heimlich zu bezahlen wäre ein Versagungsgrund
im eröffneten Verfahren dürfen auch keine Raten gezahlt werden (von den Onsolvenzgläubigern)

grüße von
juergengris
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #2 am: 21. April 2011, 22:48:40 »

hi chantal81

Wenn ihre Freundin in die Privatinsolvenz geht müssen alle Schulden angegeben werden einen zu verheimlichen und heimlich zu bezahlen wäre ein Versagungsgrund
im eröffneten Verfahren dürfen auch keine Raten gezahlt werden (von den Onsolvenzgläubigern)

grüße von
juergengris

So pauschal ist die aussage nicht richtig! Der bgh hat entschieden, das zahlungen aus dem pfändungsfreien vermögen An insolvenzgläubiger kein versagungsgrund sind!
« Letzte Änderung: 21. April 2011, 22:52:52 von Fallera »
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chantal81

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #3 am: 21. April 2011, 23:00:18 »

Was heisst das aber genau? was ist wenn sie die Versandhäuser nicht angibt, da sie das bezahlen kann bzw ihr Mann das tut..
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #4 am: 22. April 2011, 12:48:46 »

Warum will sie die Versandhäuser denn zahlen?? Wie lange sind die Bestellungen her?? Wie hoch sind die Schulden bei den einzelnen Versandh. (nicht die Raten)??
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chantal81

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #5 am: 22. April 2011, 12:59:03 »

Die Bestellungen sind etwas mehr als ein Jahr her, war ne Küche. Offen sind glaube ich noch was bei 2000euro meinte sie..
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chantal81

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #6 am: 22. April 2011, 13:01:42 »

Sie hat wohl versucht sich mit den anderen Gläubigern zu einigen und dabei das Versandhaus erstmal rausgelassen, die wissen davon noch gar nichts..
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paps

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #7 am: 22. April 2011, 18:04:55 »

Wie denn nun?
Auch hier gilt:
Dritte können die Schulden begleichen.
Da es noch außerhalb des Verfahrens ist, kann man sowieso jeden Gläubiger "anders" behandeln.
Ob das Sinn macht, ist eine genz andere Frage.

Allerdings sollte man bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch alle GL gleich behandeln.
Bekommt nämlich ein GL die Ungleichbehandlung mit, wackelt die Einigung mächtig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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chantal81

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #8 am: 22. April 2011, 19:07:22 »

Sie hatte gehofft, das man sich so einigen könnte und deshalb das Versandhaus rausgehalten. Ihr Mann würde die Raten weiter bezahlen, da es ja gemeinsam bestellt wurde...
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paps

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #9 am: 23. April 2011, 00:44:01 »

Aus einer möglichen Insolvenz "raushalten" geht nicht.

Jedoch könnte der Mann die Raten  weiter zahlen. dazu sollte man offen die Situation mit dem Versandhaus klären.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #10 am: 23. April 2011, 11:30:15 »


Jedoch könnte der Mann die Raten  weiter zahlen. dazu sollte man offen die Situation mit dem Versandhaus klären.

Der Call Center Agent gibt das Wort "Inso" oder Zahlungsunfähig in den PC ein und im Regelfall erfolgt ganz schnell die Inkassoabgabe. So zumindest bei allen mir bekannten Versandhäusern. Manchmal ist der Kunde noch nicht einmal mit den Raten in Verzug. Wenn allerdings weiterhin gez. wird lassen wir bei den Ink.-kosten natürlich mit uns reden bzw. stornieren sie.
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paps

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #11 am: 23. April 2011, 21:45:30 »

Ich sehe das nicht so pessimistisch.
Es gibt genügend Fälle, wo wir das sauber klären konnten.
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #12 am: 24. April 2011, 13:04:23 »

wichtig ist, dass die Verzeichnisse nach § 305 InsO vollständigs ausgefüllt werden.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz/ Versandhäuser
« Antwort #13 am: 26. April 2011, 13:14:57 »

Zunächst ein mal Willkommen hier im Forum  :wink:

ich finde es schade, dass du nicht offen dazu stehen kannst, dass es hier eigentlich um dich geht und du deine Freundin vorschiebst. Das Forum ist hier anonym und keiner wird dich an den Pranger stellen. Im Grunde weiss hier eh jeder, dass es um dich selbst geht, denn deine Aussagen widersprechen sich in jedem geöffneten Thread!

Ich persönlich fände es auch lieb, wenn du nicht wegen jeder neuen Frage ein komplett neues Thema öffnen würdest, so geraten vielleicht andere wichtige Fragen oder Themen schnell ins Abseits und werden eventuell nicht mehr gelesen oder beantwortet.  :rougi:

Versandhäuser müssen in jedem Fall mit in der Insolvenz angegeben werden, unabhängig davon, ob du die Raten weiter zahlst oder nicht. Dein TH wird diese dann anschreiben und sie nach der Höhe der Schulden fragen. Entweder geben die Versandhäuser die Höhe dann mit an oder machen von Ihrem Eigentumsvorbehalt Recht. Das heisst du musst die bereits angezahlte Ware auf eigene Kosten wieder an das Versandhaus zurück senden. Bei einer Küche würde das ziemlich teuer werden (Transportkosten). Die geltliche Differenz, würde ebenfalls noch von dir gefordert werden.

Bei mir war das der Fall, mein TH hat mir allerdings den Tip gegeben, den Artikel um den es ging bzw. mein Kundenkonto auf jemand anderen umzuschreiben, in dem Fall meine Mutter. In Absprache mit dem Versandhaus war dies auch ohne Probleme möglich. Ich zahle weiter die Raten von meinem nicht pfändbaren Einkommen und offiziell gehört die Ware nicht mir.

Lg
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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