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Autor Thema: Regelinsolevenz oder Verbraucherinsolvenz?  (Gelesen 2227 mal)

Thorsten

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Regelinsolevenz oder Verbraucherinsolvenz?
« am: 02. Juni 2009, 13:53:53 »

Hallo zusammen,

meine Situation ist folgende:

Ich habe insgesamt 40000 Euro Schulden, verteilt auf 9 Gläubiger. Davon 2 Banken, der Rest verteilt sich auf Inkassounternehmen. Ich habe schon mehrmals eine EV abgegeben, und habe vor einem Jahr mit den Gläubigern eine Einigung erzielt, und zahle monatlich insgesamt 630 Euro ab. Allerdings stelle ich fest, daß zwar mittlerweile dir Gläubiger insoweit "Ruhe geben", daß sie mich nicht erneut zur Abgabe einer EV auffordern, bzw. die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt wurden, jedoch wird die Schuldensumme nur unmerklich weniger, da die Zinsen ja weiterlaufen. Nach meinen Berechnungen müßte ich noch 9 Jahre bei gleichbleibender Rate bezahlen, um die Schulden beglichen zu haben.

Somit würde ich jetzt lieber den Schritt tun, vor dem ich mich jahrelang gesteubt habe, eine Insolvenz beantragen.

Nun aber zur Problematik, ich arbeite seit 6 Monaten selbstständig als Handelsvertreter, Einkommen monatlich vor Steuern und KV etwa 2200 Euro. Habe ein Unterhaltspflichtiges Kind, nicht verheiratet.

Nun zu meiner Frage, kann ich als Selbstständiger überhaupt eine Privatinsolvenz anmelden, oder gilt da generell die Regelinsolvenz? -die Schulden stammen nicht von der Selbstständigkeit. Und welche Pfändungsfreigrenze gilt bei freiberuflern bzw. Selbstständigen?

Vielen Dank im voraus,

Gruß, Thorsten
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Feuerwald

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Re: Regelinsolevenz oder Verbraucherinsolvenz?
« Antwort #1 am: 02. Juni 2009, 16:13:13 »

oder gilt da generell die Regelinsolvenz?

-> ja, so ist es.


die Schulden stammen nicht von der Selbstständigkeit

-> spielt keine Rolle


Und welche Pfändungsfreigrenze gilt bei freiberuflern bzw. Selbstständigen?

-> Spezialthema, das kann man nicht eben mal mit 123... abhandeln.




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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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wiwo

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Re: Regelinsolevenz oder Verbraucherinsolvenz?
« Antwort #2 am: 04. Juni 2009, 19:12:53 »

"zahle monatlich insgesamt 630 Euro ab.  -  jedoch wird die Schuldensumme nur unmerklich weniger, da die Zinsen ja weiterlaufen. Nach meinen Berechnungen müßte ich noch 9 Jahre bei gleichbleibender Rate bezahlen, um die Schulden beglichen zu haben."


Hallo alle,

ich hätte zu obigem Zitat eine Frage: Ist es überhaupt möglich, eine Insolvenz anzumelden, wenn die Gläubiger - wenn auch mehr schlecht als recht - zufriedengestellt werden und schon abzusehen ist, wann der Schuldner seine Schulden beglichen hat? Ich dachte immer, Insolvenz käme nur bei Zahlungsunfähigkeit in Frage, was bei dem Threateröffner meines Erachtens doch nicht der Fall zu sein scheint.

Danke und Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

Insokalle

Re: Regelinsolevenz oder Verbraucherinsolvenz?
« Antwort #3 am: 04. Juni 2009, 19:43:24 »


spätestens, wenn er die Ratenzahlungen enstellt, ist das doch der Fall

Um nicht überweigend gegen die  Zinsen und Gebühren anzukämpfen, empfiehlt es sich übrigens, ausdrücklich auf die Hauptforderung zu zahlen.
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