Mein lieber kolu
Nun das mit den 1.700,00 €uro Pfändung bei einem Einkommen von 2.000,00 Netto geht ja so nicht aus der Pfändungstabelle hervor.
Nun schreibst du, bist du ja EU Rentner.
Mir ist aber da nicht ganz klar, was ein EU Rentner ist.
Kann es sein, dass du bis zur Rente im Ausland gearbeitet hast ?
Denoch wird die Pfändung der Rente sicherlich nach Deutscher Pfändungstabelle in der Inso vorgenommen.
Nun kenne ich jenseits des Pfändungsbetrags ihre Fam.Verhältnisse nicht.
Es geht mich im Prinzip nichts an.
Wenn Sie noch Verh. sind oder Unterhaltspflichtig ist dies ja in der Tabelle auch berücksichtigt.
Sind Sie alleinlebend ja auch.
Dann stellt sich die Frage, bekommen Sie nur eine Rente oder zwei.
Ich habe gerade nochmal nachgesehen, eigentlich ist aus 2.000,00 € Netto als alleinstehende Person 678 € pfändbar.
Denoch plichte ich unbedingt bei, und das habe ich selber ja hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Pfändungstabelle mit der Realen Kostensteigerung der letzten Jahre nicht Schritt gehalten hat.
Zwar hat es 2011 eine Veränderung der Pfändungstabelle gegeben aber diese ist dann wiederum vom Beamtentum verändert worden und hat in meinen Augen nichts mit der Realität des einzelnen zu tun.
Nun kenne ich Ihre Miete ja auch nicht und wie Groß ihre Wohnung ist.
Klar ich rechne mal bei 2.000,00 € minus 678 € Pfändung verblieben ihnen 1.422 €
Nun nehme ich mal meine Miete 510 € verbleibt noch ein Rest von 912 €
Bei einer Teurung von Energiekosten bei einer Gasetagenheizung zahle ich derzeit einen Abschlag von Monatlich 85,00 €
verbleiben noch 827 €
Strom kann ich nicht Rechnen, da bei mir weil ich ex Mitarbeiter bei einem energiekonzern war und deshalb nur den Steueranteil meines Verbrauchs berechnet wird.
Dennoch leiste ich dafür schon mal einen Abschlag von Monatlich 20,00 €
Verblieben ihnen ertwa 807 €
Aber für Versicherung zahle ich derzeit im Paket für Hausrat,Unfall, und Haftpflicht Monatlich 20,00
Besteht dafür ein Zusammenlegungsbeschluss der Gläubiger?
Ergebniss 787 €
Da Sie ja mit einem Rente von etwa in meinem Einkommensbereich liegen,ich liege geringfügig darüber sind Sie sicherlich auch Einkommensteuerpflichtig.
Ich gehe nun davon aus, dass Sie dafür um 1.500,00 € herum Steuerpflichtig sind.
Teilt man diesen Betrag auf, dann reduziert dies Ihre Rente um Monatlich weiter 125,00 €
Ergebniss 662 €
Steuerberatungskosten so auch um 120 €.
Für Telefon Internet und TV rechne ich auch noch mal um 70,00 € ab.
Verbleiben dann noch 592 €
Für Kontoführgebühr und GEZ rechne ich dann Monatlich nochmal 23,00 € ab.
Verbleit ein Rest zum Leben von knapp 580,00 €.
Dazu kommt aber noch sobald man Insomäßig in der WVP ist kommt vom TH einmal jährlich auch eine Rechnung.
Was nun die Mietnebenkosten anbelangt, kann ich dazu auch noch keine Aussage treffen da ich die auch noch nicht Erhalten habe.
Ich denke aber, dass da auch eine Nachzahlung auf mich zukommt
Nun wie gesagt bassierend auf meine Zahlen.
Ich zahle meiner Frau auch keinen Unterhalt.
Ja unter dem Strich, ist es dann oft nicht viel mehr als ein Hartz vierer zum leben hat.
Klar, solche Dinge wie Krankenhaus, Medikamente, Zahnersatz,uvm. das fällt über die Tischkante.
Geht mal was wie die Waschmaschiene kapput, dann bleibt oft nur die Option zu einer alten billigen gebrauchten oder gar auf der Hand zu Waschen.
Kannst du die Energiekosten nicht zahlen, wird dir dazu noch das dann gesperrt.
Für die Befriedigung sexueller Bedürfnisse bleibt auch oder schon mal garnichts.
Man gerät unter Umständen vom gut verdienenden Mittelständler direkt in die Ecke des Asssozialen.
Wenn es aber dann so ist, was hat das dann alles noch mit Demokratie oder Sozialler Gerechtigkeit zum Wohle des Volkes zu tun.
Dazu nochmal oft ist die Pfändung dann höher als den Betrag dem man als Ratenzahlung mit der Bank vereinbart hat.