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Autor Thema: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB  (Gelesen 4556 mal)

Gismo

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Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« am: 14. Oktober 2007, 14:59:25 »

Hallo,

Habe gestern überraschend Post vom Familiengericht bekommen, ich soll jetzt nach § 1667 BGB ein Vermögensverzeichnis meiner beiden Kinder anfertigen, ist das normal oder spinnen die jetzt.  :mad2: hat so ein Schreiben schon mal jemand bekommen und wie verhalte ich mich jetzt. Die sollen bloß meine Kinder da rauslassen.  :fuchsteufelswild:

Gruß Gismo
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Feuerwald

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Re: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2007, 15:15:58 »

alles halb so wild.

Der Staat meint nun sich berufen zu fühlen, das Kindsvermögen zu beschützen. Da kann eine Familie Jahrzehntelang durch die Marter und Verfolgung von Inkassojuristen gehen, der Gerichtsvollzieher als Staatsorgan noch behilflich sein, xhundert mal das Konto und die Haushaltskasse gepfändert werden, ohne dass es irgendeiner staatlichen Stelle auch nur die Bohne juckt, ob Kinder darunter (materiell oder sonst wie) zu leiden haben. Die Verlogenheit beginnt, wenn die Eltern Ihre Angelegenheiten in Ordnung bringen und das Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren beantragen. Dann kommt das Familiengericht daher, um sich schützend vor das Kindsvermögen zu stellen. Eigentlich fast schon lächerlich.

Gut, nun nehmen Sie diesen Brief nicht zu persönlich, die mischen sich nicht wirklich ein, das ist mehr eine Formsache, ein Formular muss her.

Gruss
Feuerwald

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Gismo

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Re: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2007, 18:42:49 »

Hallo Feuerwald,

Im Grunde genommen sehe ich die Sache auch so nüchtern wie Sie, mich Ärgert nur diese Bodenlose Frechheit die, die sich rausnehmen. Es kümmert wie Sie schon sagen den Staat einen Scheißdreck wie es den Bürgern geht und jetzt wollen die sich wichtig machen, das ist es eigentlich was mich so Ärgert.  :fuchsteufelswild:
Nun gut ich werde die Formulare ausfüllen und zurücksenden. Mal sehen was als nächstes kommt. Aber trotzdem Danke für Ihren Beitrag.  :thumbup:

Mfg Gismo
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ThoFa

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Re: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2007, 22:54:29 »

Hallo,

ich kann beim besten Willen nicht erkennen was daran eine Frechheit sein soll. Nicht jeder kann sich gut ggenüber einem IV / TH verteidigen, insofern halte ich diese Regelung für sehr sinnvoll.

MfG

ThoFa
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agent_haribo

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Re: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2007, 19:27:00 »

Hallo!

Das Ganze hat doch auch Schutzfunktion.

Das Sie als Erziehungsberechtigte das Vermögen ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit treuhänderisch Verwalten,
soll vermieden werden, dass Gläubiger Zugriff auf das Vermögen ihrer Kinder nehmen können.

Rein rechtlich könnten Sie evtl.  Sparguthaben ihrer Kinder ja auch verprassen.

Andererseit hätten Sie sich ja durch Schenkungen an ihre Kinder vermögenslos machen können, um ihr Vermögen vor den Zugriff etwaiger Gläubiger zu entziehen. 

MfG

agent_haribo
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Feuerwald

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Re: Schreiben vom Familiengericht gemäss § 1667 BGB
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2007, 20:11:27 »



in aller Regel wird Vermögen in Zeiten der größten Not verprasst (bspw. wegen Kontopfändung,  Inkassoterror, Gerichtsvollzieher und EV-Druck) und oft kommt erst wenn alles verprasst ist die Erkenntnis auf, ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren könnte helfen.

Daher ist der Zeitpunkt "Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" durch ein Elternteil freilich bayerisch genial dazu geeignet, sich schützend vor Kindesvermögen und deren verschwendungssüchtigen Elternteile zu stellen

und dazu u.a. eine Auflistung über

Fahrräder ?
Kleidung ?
Spielzeug ?

zu fordern, damit dieses Kindesvermögen nicht von den Eltern verprasst wird. Denn es geht leider nicht darum, was weit sinnvoller wäre,  Vermögen der Kinder vor dem Zugriff der Treuhänder zu schützen. Und Gläubiger haben im Insolvenzverfahren ohnehin keinen Zugriff mehr auf Vermögen, die langen mit Hilfe der Gerichte von viel früher zu.

Die Insolvenz führt in diesem Fall m.E. zu einem Generalverdacht. Es ist doch ein erheblicher Eingriff in das elterliche Sorgerecht.

Bedenkt man, wie spitzfindig manche deutsche Behröden sind, Kindesvermögen einzukassieren, ohne dass ich ein Familiengericht schützend einmischt, bspw. wenn Kinder – wie allg. üblich – zu bestimmten religiösen oder kulturellen Anlässen Geld-/Sachgeschenke erhalten und das Los eines arbeitslosen Elternteils gezogen haben, kann nur versuchen, in jedem Unsinn auch einen Sinn erkennen.

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