Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich einige Fragen zu einer Privat-Insolvenz habe.
Folgender Sachverhalt:
Ein Familienangehöriger hat nach seiner Unternehmenspleite Privatinsolvenz gestellt.
Vor der Pleite, hat er mich um einen größeren Geldbetrag gebeten, ich wusste damals nicht wie schlecht es um seine Firma damals wirklich stand. Er hatte mich auch nicht über alles richtig informiert. Ich habe den Kredit gewährt, er hat seit damals Schulden bei mir.
Als Sicherheit wurde der Erbteil seiner Eltern vertraglich zugesichert, sollte er die Schuld nicht bis dahin beglichen haben.
Die Eltern leben noch.
Getilgt wurde bisher so gut wie nichts.
Bei der Insolvenzverhandlung war ich anwesend, die Insolvenzverwalterin hat mir keine große Hoffnung gemacht, dass ich noch was von dem Geld sehen werde. (die Verhandlung war in 2007)
Jetzt bekomme ich folgendes Schreiben von der Insolvenzverwalterrin:
... Ich nehme Bezug auf Ihre Forderungsanmeldung vom tt.mm.2007 und teile mit, dass die Forderung im Prüftemin lediglich für den Ausfall festgestellt wurde, da sie Absonderungsrechte geltend gemacht haben.
Unter Hinweis auf §§ 189, 190 InsO bitte ich Sie, den Ausfall bis zum Ende des Restschuldverfahrens (ggf.geschätzt) bis spätestens zum tt.mm.2011 hier her mitzuteilen. Bitte erklären Sie auch den Verzicht auf das ggf. weiter bestehende Absonderungsrecht. Hierzu nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom tt.mm.2007.
Es ist beabsichtigt zeitnah Schlusstermin zu beantragen. Sollte ich bis zum o.g. Datum keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, wird Ihre Forderung nicht in das Schlussverzeichnis aufgenommen und nimmt dann nicht an einer evt. stattfindenden Verteilung teil.
Sofern Sie auf Ihre Forderung eine Quote erhalten, werde ich Sie rechtzeitig unaufgefordert unterrichten. ....
Meine Fragen sind nun folgende:
Was ist mit "lediglich für den Ausfall festgestellt" gemeint?
Was bedeutet "da Sie nur Absonderungsrechte geltend gemacht haben"?
Und was muß ich jetzt genau tun und was bewirkt das? --> "Bitte erklären Sie auch den Verzicht auf das ggf. weiter bestehende Absonderungsrecht".
Da ich kein Rechtsanwalt bin wäre es hilfreich wenn ich fachkundigen Rat bekommen könnte.
Vielen Dank schon jetzt!
Gruß Traveller