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Autor Thema: SCHUFA Löschung  (Gelesen 6477 mal)

hunchback

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SCHUFA Löschung
« am: 28. Januar 2012, 10:22:44 »

Hallo zusammen, wahrscheinlich wurde mein Beitrag auch schon an anderer Stelle ausführlich diskutiert. Dennoch suche ich Rat und bin über Meinungen und Vorschläge sehr dankbar.
Aufgrund eingetretener Arbeitslosigkeit bin ich im Frühjar 2010 in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Betroffen war u. a. eine Kreditkartenforderung der Santander Consumer Bank in Mönchengladbach. Nach mehrfach erfolgter Mahnung wurde der Saldo fällig gestellt und die Forderung zur weiteren Beitreibung an den Rechtsanwalt Wendt in Mönchengladbach abgegeben. Mit diesem habe ich mich sofort in Verbindung gesetzt und diesem eine Ratenzahlung angeboten, unter der Voraussetzung, dass negative Eintragungen bei der SCHUFA nicht vorgenommen werden. Mit anschließendem Schreiben wurde die Ratenzahlung auch akzeptiert und ich halte diese mit EUR 100,00 monatlich seitdem ordentlich ein. Dennoch musste ich feststellen, dass die in Rede stehende Forderung als "Konto in Abwicklung/Saldofälligstellung" bei der SCHUFA eingemeldet wurde. Ich habe sonst keine weiteren negativen Einträge bei der SCHUFA. Nun versuche ich schon über einen längeren Zeitraum die Löschung des Negativmerkmals zu erwirken. In beruflicher Hinsicht ist der Eintrag für mich eine Katastrophe. Die wirtschaftlichen Einschränkungen stehen gar nicht im Vordergrund. Bislang weigern sich sowohl Bank, Anwalt und SCHUFA die Löschung vorzunehmen, da die Eintragung zu Recht erfolgt sei. Nachdem ich mich zwischenzeitlich finanziell wieder erholt habe erwäge ich die Ablösung des noch ausstehenden Restbetrages in Höhe von ca. EUR 1.100,00. Ich habe auch schon einen Anwalt zu Rate gezogen, der mich bei meinem Bemühungen zur vorzeitigen Löschung des Eintrages unterstützen sollte. Dieser hat aber das Handtuch geworfen mit dem Bemerken, dass er aus rechtlicher Sicht keine Handhabe sieht. Man könne es nur über "good will" versuchen.
Hat jemand eine Idee, wie ich den negativen Eintrag vor Ablauf der 3-Jahres-Frist nach Erledigung wieder loswerden kann. Er behindert mich, mich beruflich zu verändern, da ich in meiner Branche eine saubere SCHUFA-Auskunft haben muss.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #1 am: 28. Januar 2012, 21:35:32 »

Hallo,

keine Chance auf vorzeitige Löschung! Nach den letzten Datenskanalen und negativer Berichterstattung über die Schufa und andere Auskunfteilen halten diese sich strickt an ihre Vorgaben. Somit bedeutet dies, dass keine vorzeitigen Löschung vorgenommen werden. Die Schufa lässt sich von den Gläubigern mittlerweile sogar nachweisen, dass ein Eintrag falsch ist. Dem Gläubiger RA ist es auch völlig gleichgültig ob du nun vorzeitig ablöst oder nicht, er verdient an den Zinsen.
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makro

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #2 am: 28. Januar 2012, 22:31:54 »

Nun ja, ich hab da andere Erfahrungen gemacht. Mein Eintrag vom Januar 2009 (auch Santander, auch Kreditkarte - ComfortCard) wurde pünktlich am 3.1.2012 in der Schufa gelöscht nachdem ich dieser mitgeteilt hatte das die besagte Forderung mit Insolvenzeröffnung im Dezember 2008 fällig gestellt wurde aber nicht tituliert bzw. zur Tabelle angemeldet. Somit war die Forderung am 1.1.2012 verjährt. Das hat die Schufa ruckzuck akzeptiert. Wie gesagt, komplett gelöscht und nicht wie man vermuten könnte als erledigt gekennzeichnet!

Meine Erfahrung ist eher das die Schufa ganz schnell löscht wenn der Gläubiger nicht genau nachweisen kann das die Forderung noch besteht oder tituliert wurde oder nicht innerhalb einer gesetzten frist antwortet!

Ich habe damit meine Schufa (außer dem Eintrag zur angekündigten Restschuldbefreiung) sauber!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #3 am: 31. Januar 2012, 21:02:07 »

Makro, dein Sachverhalt ist ein ganz anderer wie der des TE. Du hast ein Insoverfahren und da ist es völlig egal wieviele Einträge vorhanden sind.

Der TE hat aber eine offene Forderung welche er zahlt. Somit ist keine Verjährung o.ä. gegeben.
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makro

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #4 am: 31. Januar 2012, 21:43:12 »

Das sehe ich anders, die SCHUFA hat die Einträge unabhängig von der Insolvenz gelöscht, sondern einzig und allein weil die Forderung verjährt war und nicht tituliert wurde! Da ich schon seit ca. 2006 bei www.meine-schufa.de angemeldet bin weiss ich auch wie man hier und da vorgehen muss.

Beispiel: Man hat zu einem Eintrag eine Rückfrage, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer gewissen Frist antwort wird der komplette Eintrag gelöscht! So geschehen bei meiner Frau (nicht in Insolvenz, Top-Bonität). Diese hatte vor einigen Monaten ein KFZ-Darlehen vorzeitig abbezahlt und hatte die SCHUFA gebeten das der Eintrag als erledigt gekennzeichnet wird. Die Kreditbank hat wohl nicht schnell genutg oder garnicht geantwortet und die SCHUFA den Eintrag gelöscht. Folgendes Schreiben der SCHFA hat sie bekommen:

Zitat
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
aufgrund Ihrer Mitteilung haben wir bei unserem Vertragspartner eine Rückfrage gehalten.
Unser Vertragspartner konnte uns zum jetzigen Zeitpunkt das Bestehen der Geschäftsverbindung
nicht nachweisen. Wir haben daher die in Rede stehenden Informationen im
SCHUFA-Datenbestand gelöscht.
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paps

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #5 am: 02. Februar 2012, 18:13:43 »

Meist kommt dann aber noch der Hinweis, dass der GL auch nachtragen kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #6 am: 07. Februar 2012, 22:13:29 »

Es hat sich trotzdem vieles geändert und der Schufaeintrag wird bei dem Te zu 100% nicht gelöscht. Die Schufa hat ihre Verfahren geändert. Glaub mir wir arbeiten mit der Schufa zusammen, früher ( noch vor 1 Jahr) war es leicht wir konnten einfach melden, dass der Eintrag falsch war. Heute müssen wir es der Schufa meist nachweisen mit den entsprechenden Papieren. Bei dem TE ist kein Gründe dazu gegeben. Der Vergleich mit Ihrer Frau makro wird da nichts ändern, zumal es sich da um keinen Negativeintrag handelte sondern um ein ordnungsgemäß erledigter Kredit.
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Herzele

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #7 am: 07. Februar 2012, 23:58:17 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,
Als Baenkerin habe ich beruflich mit Schufa und Schufa-Meldungen zu tun.
Die Auskunft Deines Rechtsanwalts ist leider richtig. Die Schufa darf die Daten nicht löschen, da die Meldung selbst ja den Tatsachen entsprach. Die Bank, die die Tatsache eingemeldet hat, kann nur den Erledigt-Vermerk an die Schufa weitergeben. Dies aber auch erst dann, wenn entweder die Forderung vollständig bezahlt oder Du mit der Bank einen "ordentliches" Kreditverhaeltnis hast (Kreditvertrag, keine Zahlungsvereinbarung).
Dann hast Du zwar immer noch einen Negativen Eintrag in der Schufa, aber immerhin einen mit erledigt-Vermerk.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Herzele
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Inkassomitarbeiterin

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Re: SCHUFA Löschung
« Antwort #8 am: 08. Februar 2012, 22:23:30 »

Volle Zustimmung Herzele.
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