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Autor Thema: schuldanerkenntnis  (Gelesen 2140 mal)

zehos

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schuldanerkenntnis
« am: 01. Februar 2009, 03:02:58 »

hallo
ich habe vor 2 monaten eine schuldanerkenntnis bei einem
inkasso unterschrieben jetzt habe ich im internet gelesen
das ich das hätte nicht unterschreiben müssen
meine frage hat das nachteile für mich jetzt kurz vor PI

                                                               LG zehos
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paps

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Re: schuldanerkenntnis
« Antwort #1 am: 01. Februar 2009, 18:27:56 »

vom Grunde her nicht, kommt natürlich auf die Feinheiten der Formulierung an.

Die Forderung dürfte eine ganz normale Insolvenzforderung werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bubble

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Re: schuldanerkenntnis
« Antwort #2 am: 03. Februar 2009, 18:22:35 »

Lieber zehos,

es kommt selbstverständlich darauf an, was genau du da unterschrieben hast. Es ist wahrscheinlich eine Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB.
Den Inkassounternehmen kommt es wahrscheinlich auf die Umkehr der Beweislast an. Sie erhoffen sich einen leichteren Prozess gegen dich, falls es soweit kommt.
Bei unberechtigten Forderungen sollte man so ein Schulanerkenntnis NIE unterschreiben. Ansonsten ist es wahrscheinlich auch klüger, die berechtigte Forderung zeitnah zu begleichen und die Schuldanerkenntnis geflissentlich zu ignorieren. Ach so, bei Überweisungen immer im Verwendungszweck 'Zahlung auf Hauptforderung' eintragen. ;)

Mehr fällt mir dazu nicht ein und auch alle Ideen ohne Gewähr. :P
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paps

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Re: schuldanerkenntnis
« Antwort #3 am: 03. Februar 2009, 23:19:19 »

Da die PI ansteht, ist es aber  meist bedeutungslos.
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