Den genauen Betrag kann ich Ihnen auch nicht nennen..
Die Kriterien zur Berechnung sind aber diese:
Urlaubsgeld ist ist in voller Höhe unpfändbar, wenn es unmittelbar zur "Erholung" (Wiederherstellung der Arbeitskraft)eingesetzt wird.
Dafür muss es eindeutig als Urlaubsgeld deklariert sein; wenn es über mehrere Monate verteilt ausgezahlt wird, gibt es Schwierigkeiten mit der klaren Zuordnung.. eine Pfändung käme dann zumindest in Betracht.
Weihnachtsgeld ist i.d.R. bis € 500,00 pfändungsfrei. Eine darüber hinausgehende Summe wird mit dem Netto des Auszahlungsmonats addiert.
Boni werden wie Arbeitseinkommen behandelt und entsprechend gepfändet.
Die Kinder heben Ihre Freigrenze an, wenn Sie Bar-oder Naturalunterhalt leisten.
Ihr (Ehe?)-Partner hebt ebenfalls die Freigrenze, solange ein Gericht, auch im Falle der Kinder, nichts anderes bestimmt.
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html____
1. Was kann im schlimmsten Fall passíeren wenn ich den Banken die Situation erkläre
Theoretisch könnte die Bank natürlich wegen Vertrauensverlust auch aus wichtigem Grunde kündigen.
Solange Sie die Darlehen regulär bedienen, wird aber wahrscheinlich gar nichts passieren..
Die Bank sieht sich erst zum Handeln gezwungen, wenn die Krise eingetreten ist.
Nach Nichtzahlung zweier Raten kann der Kredit gekündigt werden.
Eine der Bank vorliegende Gehaltsabtretung könnte dann zeitnah beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Einen Gerichtsbeschluss bräuchte die gesicherte Bank nicht.
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2. Macht ein Vergleich überhaupt Sinn bzw. geht eine Bank hierauf ein?
..hängt natürlich von der Gesamtsituation ab, ist in einem frühen Stadium aber schwierig.. (siehe oben).
Nicht dass eseinen Zauberer bräuchte.. aber wenn 2 Seiten zustimmen müssen, sind Probleme gewiss.
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3. Mache ich dies besser mit anwaltlicher Unterstützung?
Ein
guter Anwalt kann vielleicht helfen.. :dntknw: nur... wo gibt's gute Anwälte?