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Autor Thema: Schulden nach dem Zvildienst  (Gelesen 2340 mal)

Lutz1

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Schulden nach dem Zvildienst
« am: 20. Mai 2009, 20:54:11 »

Hallo zusammen,
unser Sohn hat den Zvildienst absoviert. Während dieser zeit hat er eine eigene Wohung bezogen. In diesem Zeitraum hat er Schulden gemacht. Nun ist er wieder bei uns zu Hause, da er nicht mehr aus verschiedensten Gründen alleine klar kam. Es häufen sich sich die Mahnungen, Vollstreckungsbescheide meist aus Handyverträgen. Die Größte beträgt einen 4-stelligen Betrag. Nun trödelt er trotz mehrfacher Ermahnung seitens von uns und unserer Eltern, seine Verindlichkeiten in den Griff zu bekommen. Ein Gläubiger hat mittlerweile den Gerichtsvolzieher beauftrag. da wir (Eltern) nicht jeden Tag zu Hause  sind haben wir Angst, das man die Tür gewaltsam öffnen wird. Mitlerweile ziehen wir in Erwägung, unseren Sohn bei nicht Schuldenbearbeitung vor die Tür zu setzen. Allerdings ist Ihm damit auch nicht geholfen. Eine Schuldnerberatung würde sich seinen Fall annehmen, wenn er sich kümmert, ist nicht der Fall. Träge bis zum geht nicht mehr. Kann der Gerichtsvollzieher unsere Tür (Elterliche Wohnung) öffnen lassen? Obwohl wir davon nicht betroffen sind? Leider ist diese Geschichte sehr verworren. Ich kann sie bei Bedarf etwas aufschlüsseln.
Leider sind wir als Eltern mit unserem Latain am Ende und Ratlos.
Vielen Dank für Tips und Ratschläge.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 21:00:41 von Lutz1 »
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paps

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Re: Schulden nach dem Zvildienst
« Antwort #1 am: 20. Mai 2009, 23:07:34 »

I.d.R. wird der GV sich nach einem ersten erfolglosen Besuch per Karte anmelden.
Dann sollten Sie in Aktion treten.
Im Normalfall wird die Elterliche Wohnung nicht aufgebrochen (Schlüsseldienst), da der Sohn aber erwachsen ist, könnte es sein, dass der GV dies nicht als Fremdwohnung erkennt.
Sie können über das Amtsgericht auch in Erfahrung bringen, welcher GV für ihren Wohnbezirk zuständig ist und ggf. gemeinsam mit diesem nach Lösungen für den Fall der Fälle suchen.
Die Meisten sind wirklich seh umgänglich.

Zeigt ihr Sohn keine positiven Ansätze, sein Leben zu ändern, sollten Sie ihm den Gürtel enger schnallen.
Ist er denn wenigstens Ihnen gegenüber zu einem Gespräch bereit und sehen Sie Einsichten?
Das könnte auch den Verweis aus der elterlichen Wohnung beinhalten.
Ist zwar hart, aber es hilft.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Schulden nach dem Zvildienst
« Antwort #2 am: 21. Mai 2009, 19:21:48 »

Also meine Eltern haben meinen Bruder damals auch vor die Tür gesetzt und nachdem er dann mal ohne Geld dastand hat er sich ganz schnell gedreht. Auch könnte es für's erste helfen von ihm Kostgeld zu verlangen (oder er soll sein Essen selbst zahlen und einkaufen) und auch sonst nichts mehr zu machen.

Zum Thema GV hat Paps alles geschrieben.
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