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Autor Thema: Schulden nach der Scheidung  (Gelesen 2943 mal)

cvarak04

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Schulden nach der Scheidung
« am: 25. Oktober 2007, 23:29:25 »

Hallo,
brauche dringend Hilfe bzw.  einen Rat, da ich absolut keine Ahnung habe, was ich tun soll!!!!

Die Geschichte ist diese:
Habe mit meinem EX-Mann eine Eigentumswohnung gekauft (so doof war ich. . . ) :rougi:
Dann haben wir uns scheiden lassen und die weiteren Raten habe überwiegend nur noch ich bezahlt.  Habe Tag und Nacht gearbeitet, damit ich die Raten bezahlen und auch noch leben kann (Rate lag bei ca.  2000 DM)! Von ihm kam sehr selten der Anteil rüber.
So, dann machte er Konkurs mit seiner Firma (ca.  2002) und die Bank kündigte daraufhin den Kredit für die Wohnung, obwohl ja nur ich bezahlt habe!
Mir riet in diesem Moment die Dame von der Bank (ich werde ihr ewig dankbar sein) auch nicht mehr zu bezahlen, da das alles ihm angerechnet würde.  Und die komplette Summe konnte ich ja sowieso nicht aufbringen. 
Es folgten Lohnpfändung (ich lag aber unter der Pfändungsfreigrenze) und Kontopfändung (da haben die Behörden zugeschlagen).

Dann hörte ich eine zeitlang nichts. 
Im März 2003 bin ich ins Ausland verzogen und währen dieser Zeit kam auch keinerlei Post von irgendjemandem (mein Bruder wohnt in meiner damaligen Wohnung)

Jetzt kam heute ein Brief von einer Gerichtsvollzieherin wegen einer Zwangsvollstreckung. 

Ich lebe seit 2005 wieder in Deutschland und es kam keinerlei Post in dieser Zeit.  Und dieser genannte Brief kam auch unter meinem Mädchennamen (bin wieder verheiratet) an die alte Anschrift. 

Ich hoffe, das ist alles einigermaßen verständlich. . . .

Bin wiederverheiratet, habe eine 3-jährige Tochter und bin Hausfrau (habe einen 400,-- Euro-Job). 

Muss mein jetziger Ehemann für "meine" Schulden gerade stehen?
Wie soll ich am besten reagieren?

BITTE BITTE um baldige Hilfe!!!
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE!!!!!!!!!!
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paps

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Re: Schulden nach der Scheidung
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2007, 23:49:12 »

Nun die Ankündigung der ZV bedeutet ja nur, dass die Eigentumswohnung versteigert werden soll.

Da dies nun eintritt wird ihr Ex auch bisher nicht weiter gezahlt haben.

Der nach der Versteigerung offene Kreditbetrag und sämtliche angefallenen Kosten gehen dann zu 100% an Sie beide.

Waren Sie zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung in Lohn und Brot?
Wenn nicht, könnte ein guter Anwalt da noch helfen.

Da Sie derzeit zahlungsunfähig sind, ist auch keine ensthafte Maßnahme zu befürchten.
Wie stellen Sie sich ihr weiteres Leben vor?
Könnten Sie mit Besuchen des GV leben?





--------------upps, dass war ja schon die 1 hinter der 2.Null
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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cvarak04

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Re: Schulden nach der Scheidung
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2007, 15:55:11 »

Hallo,
ich glaube ich hab nicht alles genau erklärt!

Die Zwangsversteigerung der Wohnung stand schon 2002 zur Debatte.  Was daraus wurde, keine Ahnung, da ich ja bis jetzt nichts bekommen habe. 

Die ZV jetzt, geht soweit ich das sehe um die Grundsteuer, da der Gläubiger die Stadtkasse ist. 

Mein EX hat damals schon nix bezahlt und zwischenzeitlich schon 10 x NIX!
Der war nämlich ganz schlau und hat alles auf seine Frau überschrieben und dann die EV geleistet.  Auch jetzt ist er selbständig tätig nur natürlich über einen Mittelsmann.  Auf seinen Namen läuft nix! Eventuell könnte ich das sogar glaubhaft machen durch Zeugenaussage. 
Ich war damals in Lohn und Brot. . . . .

Mit dem GV kann ich leben, auch wenns mich ärgert weil ich so doof war, aber eine Lösung auf lange Sicht ist das ja auch nicht!
Habs lange genug vor mir hergeschoben!

DANKE für die schnelle Antwort!!!!!!! Ihr seid echt klasse!
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paps

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Re: Schulden nach der Scheidung
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2007, 14:16:31 »

Gibt es noch andere Schulden.
Wie hoch ist ihre Gesamtverschuldung?

Und eine Bitte, so schwer wie es auch fällt, trennen sie sich von den Gedanken, dass ihr Ex sie nur austrickst.
Das hemmt Sie persönlich.
Freuen Sie sich lieber über die Entwicklungsschritte ihrer Tochter.
Meine wird jetzt 6 und hat uns mit ihrer Offenheit und Ungezwungenheit über vieles hinweggeholfen.

Wenn bisher seit 2002 die Wohnung nicht versteigert werden konnte, wird die nächste auch nichts bringen, zumal ja noch ein Hauptgläubiger da sein dürfte, der dann den Erlös bekommt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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