Hallo Gladys,
also als erstes kühlen Kopf bewahren.
Zuerst muß entschieden werden ob das Gewerbe Ihres Mannes Sinn macht. Denn hier weitere Schulden aufzuhäufeln ist das Letzte, was Sie jetzt gebrauchen können. Hier stellt sich also die Frage: Ist die Buchhaltung auf dem Laufenden? Wenn nein, was muß getan werden, um eine aussagefähige Buchhaltung zu bekommen? Dann kann entschieden werden, ob das Gewerbe noch Sinn macht oder nicht.
Zweitens ist festzustellen, wie sich die Verbindlichkeiten beim Finanzamt zusammensetzen. Davon und von der Entscheidung, wie mit dem Gewerbe zu Verfahren ist, ist abhängig, wie mit dem Finanzamt verhandelt werden kann.
Drittens muß man Ihre gesamte Lebensumstände betrachten. Was haben Sie gesamt für Kosten, wie können die Kosten reduziert werden, und abhängig von der Gewerbefortführung oder Aufgabe Von was kommt in Zukunft Geld rein. Ebenso welche Vermögenswerte bestehen, wie können diese (sofern benötigt) zu Geld gemacht werden. (Um damit eventuell einen Vergleich zu finanzieren)
Aus dieser Erkenntnis heraus kann man entscheiden, ob mit den Gläubigern ein Vergleich machbar ist oder aber ob eine gut vorbereitete Insolvenz besser ist.
Am kritischsten sehe ich Ihre drohende Kündigung des Ratenkredits (also die 14. 000 €) Wenn beide Ehepartner notleidend sind, ist das die ungünstigste Position. Also gilt zu überlegen, ob hier eine Verhandlung mit der Bank am besten erscheint. Möglicherweise kann hier zunächst eine Vereinbarung getroffen werden, daß die Bank zunächst auf die Tilgung verzichtet, bis man die Dinge neu ordnen kann. Das gleiche gilt für Ihre Dispokredit.
Auch sollte genau angesehen werden, ob eventuell für irgendwelche Verbindlichkeiten Ihres Mannes möglicherweise die Mithaftung Ihrerseits besteht. (hier sei für alle gesagt, daß eine Mithaftung des Ehepartners nicht durch den Trauschein gegeben ist, sondern hier gemeint ist, inwieweit man eventuell Bürgschaften oder auch Kreditverträge mit unterschrieben hat).
Eine Mithaftung ergibt sich auch durch die Klärung Punkt 2, denn hier haften Sie zunächst für die Einkommensteuer mit, wenn nicht ein Aufteilungsbescheid beantragt wird, also die Steuerschuld zwischen Ihnen und Ihrem Mann aufgeteilt wird.
Ich weiß, daß das nun viel Arbeit ist, aber ohne diese Grundlagen werden Sie keine geordnete Lösung herbeiführen können.
Grüße aus Landsberg
Thomas Planer