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Autor Thema: Schuldnerberatungs nur mit Beratungs- o. Berechtigungsschein??  (Gelesen 2868 mal)

Dagmar

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Hallo zusammen,

ich neu in diesem Forum und brauche für meine Freundin unbedingt mal eure Hilfe.

Meine Freundin lebt von Ihrem Ehemann seit fast vier Jahren getrennt und hat mit ihm zusammen erhebliche Schulden. Sie hat als einziges Einkommen ALG II und keinerlei Vermögen. Jetzt gab ihr die Anwältin den Tipp, mal eine  Schuldnerberatung aufzusuchen wg. Privatinsolvenz. Die für sie zuständige Schulnerberatungsstelle verlangt vor der Beratung aber einen Beratungs- oder Berechtigungsschein von der ARGE. Meine Freundin hat versucht, ihn zu bekommen, aber ohne Erfolg - einen solchen Schein gäbe es nur, wenn die Beratung für den Erwerb oder Erhalt des Arbeitsplatzes erfoderlich sei.
Nun sind wir mit unserem Latein am Ende - könnt ihr uns einen Rat geben?

Lieben Gruß

Dagmar
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Sanierer

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Schuldnerberatungs nur mit Beratungs- o. Berechtigungsschein??
« Antwort #1 am: 29. Juni 2006, 16:54:34 »

Hallo Dagmar,

zu Deiner Information.

Die im Volksmund genannte Privatinsolvenz heisst Verbraucherinsolvenz.

Das eine Schuldnerberatung einen Beratungsschein verlangt höre ich hier zum ersten Mal. Welche Beratungsstelle ist das denn? Vielleicht eine gewerbliche oder ein Anwalt.

Einen Beratungsschein gibts beim Gericht, ob die ARGE für solche Beratungsscheine zuständig ist, kann ich mir nicht vorstellen.

Einen Beratungsschein bekommt man für Anwaltsberatungen, sprich hier für Insolvenzberatung beim Anwalt.

Gruss Sanierer[addsig]
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