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Autor Thema: Insolvenzgeld pfändbar???  (Gelesen 5065 mal)

naddel1908

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Insolvenzgeld pfändbar???
« am: 28. Mai 2008, 21:24:20 »

Hallo zusammen,

ich habe eine sehr dringende frage und hoffe das mir jemand schnell antworten kann.Ich habe bis im Jan08 als verkäuferin in einer Bäckerei gearbeitet. Der chef  musste in insolvenz gehen und es stand noch lohn aus. ich habe dann natürlich insolvenzgeld beantragt.Nun habe ich heute den brief erhalten in dem steht das mir geld in höhe von 1095,42@€ bewilligt wurde uind das geld auf mein konto überwiesen wird.desweiteren steht drin das aus gründen des datenschutzes  die leistungsart nicht namentlich genannt wird, sondern verschlüsselt in form einer kennziffer angegeben wird.kann man denn nun sehen das das geld vom AA kommt? Ich habe nämlich 2 pfändungen auf meinem konto und befürchte nun das ich das geld nicht bekomme. sehen die das es sich um insolvenzgeld handelt, und wenn nicht kann ich es mit diesem schreiben nachweisen?in diesem schreiben steht die kennziffer drin.Ist es überhaupt zulässig insolvenzgeld zu pfänden? auf der sparkasse zahlen sie eben nur geld vom AA oder der krankenkasse aus. ich bin im moment etwas ratlos und hoffe sehr das mir irgendjemand so schnell es geht etwas dazu sagen kann, denn durch die insolvenz meines chefs habe ich einige rechnungen nicht zahlen können welche ich mit diesem geld begleichen muss. Vielen dank im vorraus.

Liebe Grüße
Nadddel
« Letzte Änderung: 28. Mai 2008, 21:36:07 von naddel1908 »
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Feuerwald

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Re: Insolvenzgeld pfändbar???
« Antwort #1 am: 29. Mai 2008, 14:29:23 »

und wenn nicht kann ich es mit diesem schreiben nachweisen?

- genau so würde ich es versuchen, Sozialleistung, die gem.  § 55 SGB I in der 7-Tages-Frist der Pfändung nicht unterworfen ist.  Ferner kann eine Freigabe nach § 850k ZPO beim Amtsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle der pfändenden Behörde gestellt werden. Da es zwei Pfändungsbeschlüsse gibt, müsste evtl. auch zwei Freigaben beantragt werden.
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