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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbstständigkeit des Ehemanns  (Gelesen 5532 mal)

ichbinsh

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Selbstständigkeit des Ehemanns
« am: 11. Februar 2010, 10:02:08 »

Hallo,

ich hoffe jemand kann meine Frage beantworten.
Jemand ist verheiratet ,2 Kinder (anderer Vater) und seit 2008 ind er priv. Insolvenz.
Nun macht sich der Ehemann selbstständig.Einkommen nicht sicher.
Was passiert mit der Insolvenz.Ist etwas pfändbar.Wenn ja ab welcher Höhe?
Noch beziehen sie Hartz 4 ,das wäre dann nicht mehr nötig.
Was wird passieren?!

LG
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makro

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 10:13:40 »

Nichts, meine Frau ist auch selbständig und ihr Einkommen ist nicht mein Einkommen. Sie könnte Millionen verdienen.....

Das einzige worauf man bei Verheirateten achten muss wo ein Partner insolvent ist, das ist bei der Steuererklärung, entweder getrennt oder Aufteilung beantragen.

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ichbinsh

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #2 am: 11. Februar 2010, 11:55:25 »

Also kann das einfach beim InsoVerw angegeben werden,und dazu gesagt das kein Harzt4 mher bezogen wird.und das wars??
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lucca_m

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #3 am: 11. Februar 2010, 13:56:45 »

Wer ist denn nun aktuell in der Insolvenz, der bald selbständige Ehemann oder die Ehefrau?
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ichbinsh

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #4 am: 11. Februar 2010, 14:00:46 »

Die Ehefrau
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lucca_m

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #5 am: 11. Februar 2010, 14:03:35 »

DAnn interessiert es keinen - ausser der Ehefrau - was der Ehemann beruflich treibt.

Hat die Ehefrau eigenes Einkommen? Falls ja, wäre sie evtl. dem Ehemann unterhaltspflichtig, falls dieser nicht genug verdienen würde.
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ichbinsh

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #6 am: 11. Februar 2010, 14:05:38 »

Nein hat sie nicht.... aus Hartz 4 fallen sie ja raus wegen der Selbstständigkeit....(dafür ist das einkommen wohl zu viel ) und ansonsten nur das Kindergeld ihrer zwei Kinder.
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lucca_m

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #7 am: 11. Februar 2010, 14:09:27 »

Auch als Selbständiger hat man Anspruch auf Hartz 4, falls die Einnahmen nicht reichen sollten. Automatisch fliegt man da nicht raus...

Seine Selbständigkeit hat mit Ihrer Insolvenz nichts zu tun. Kümmern Sie isch um eine Beschäftigung? Sie sind in der Insolvenz dazu verpflichtet, sich um eine angemessene Beschäftigung zu kümmer und entsprechende Nachweise zu liefern.
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ichbinsh

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #8 am: 11. Februar 2010, 14:16:37 »

sie werden sich vom Amt abmelden um wieder auf eigene Füsse zu kommen....

Sie strebt einen 400 Euro Job an.Erstmal.Viel mehr wird nicht drin sein.Keine Unterlagen.Keine Zeugnisse.und auch nicht mehr beschaffbar..

Danke
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ichbinsh

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #9 am: 11. Februar 2010, 15:16:20 »

hm...trotzdem finde ich das merkwürdig...wenn der Mann zum Beispiel ...hochgegriffen *gg* 5000 Euro damit verdient monatlich...die Frau lebt doch mit davon(und die Kinder)und trotzdem ist nichts davon bei der Insolvenz relevant????

Das heisst theoretisch kann jemand der in der Insolvenz ist sich nen Reichen suchen,heiraten und in Saus und Braus in Monaco Champus schlürfen und die gehen nicht ans Geld des Mannes???
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makro

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #10 am: 11. Februar 2010, 16:11:09 »

hm...trotzdem finde ich das merkwürdig...wenn der Mann zum Beispiel ...hochgegriffen *gg* 5000 Euro damit verdient monatlich...die Frau lebt doch mit davon(und die Kinder)und trotzdem ist nichts davon bei der Insolvenz relevant????

Das heisst theoretisch kann jemand der in der Insolvenz ist sich nen Reichen suchen,heiraten und in Saus und Braus in Monaco Champus schlürfen und die gehen nicht ans Geld des Mannes???

Richtig, wobei man aber auf die Obliegenheiten achten sollte! Das ist alles! Es kommt ja auch keiner zu dir wegen meiner Insolvenz! Sippenhaft o.ä. gibt es nicht! Warum auch, das Insolvenzverfahren ist ein persönliches Verfahren!
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ThoFa

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #11 am: 12. Februar 2010, 00:18:11 »

Hallo,

Das heisst theoretisch kann jemand der in der Insolvenz ist sich nen Reichen suchen,heiraten und in Saus und Braus in Monaco Champus schlürfen und die gehen nicht ans Geld des Mannes???

die "Reichen" heiraten aber selten die insolventen Schlucker.  :cool:

MfG

ThoFa
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makro

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #12 am: 12. Februar 2010, 08:21:21 »


die "Reichen" heiraten aber selten die insolventen Schlucker.  :cool:

MfG

ThoFa

aber Verona Pooth hat doch auch diesen insolventen Franjo....    :whistle:
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lucca_m

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #13 am: 12. Februar 2010, 09:22:00 »

Der Franjo wurde insolvent, nachdem er Verona geheiratet hatte.

Im Übrigen ist nicht Franjo insolvenz, sonder die Firma, in der er Gesellschafter und GF war. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.

@ ThoFa: Aber Insolvente werden durchaus von reichen Schluckern geheiratet ...
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makro

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #14 am: 12. Februar 2010, 10:03:21 »

@lucca_m

als ob ich es geahnt habe, war ja klar das du deinen Senf dazugeben musst. Mir sind die Unterschiede zwischen Einzelunternehmer und einer GmbH durchaus bewusst und auch bekannt. Ich gehe aber davon aus das es in gewisser Weise eine Durchgriffshaftung gab, bei dem Wirbel, dadurch ist der Franjo selbst wohl nicht insolvent geworden, aber er musste schon persönlich für einige Dinge der Maxfield GmbH haften! Das ändert natürlich nichts daran das die GmbH insolvent ist, da hast du recht.
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ThoFa

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Re: Selbstständigkeit des Ehemanns
« Antwort #15 am: 12. Februar 2010, 13:57:16 »

Hallo,

dann auch mal meinen Senf dazu geben:

Wäre Herr Pooth gut beraten gewesen, hätte heute weder er noch einige Sparkassen-Mitarbeiter ein Problem.  :hi:

MfG

ThoFa
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