schönen guten Morgen,
tut mir Leid, dass ich das nun sage, aber ich habe auf mehr Resonaz, auf meine Frage gehofft.
Claus123
meine Frage finde ich gar nicht seltsam.
Beim durchlesen, im Thema Insolvenz (Verbraucher), habe ich das Gefühl und den Verdacht, das es einzig und allei nur um den Schuldner geht und dem Gläubiger der Finger gezeigt wird???
Insokalle
Mitwirkungspflicht?
gut, aber was ist wenn die Mitwirkungspflicht nicht ernst genommen wird?
Der Gläubiger keine Chance hatte zu reagieren, dann hat er Pech gehabt.
Denn wenn ich so lese
- wenn ein Gläubiger nicht aufgelistet ist/wurde, weil er vergessen wurde, dann passiert nicht viel und der
Gläubiger darf keine Forderungen mehr anmelden.
- ein Gläubiger soll seine Forderungen aufführen, für den Schuldenbereinigungsplan (seit 2008 wird diese Aufstellung immer wieder neu verlangt)und plötzlich, 2012, wird durch einen Zufall bekannt das die Insolvenz beschlossen ist, in 2011, obwohl sich der Gläubiger immer wieder beim Insolvenzgericht informiert hatte und immer nur ein -uns liegt kein Antrag vor- gesagt bekommt. Und jetzt wo die Insolvenz durch ist erfährt der Gläubiger das er Namentlich nicht existiert, klar er konnte sich ja nicht in die Tabelle anmelden.
Also muss ich mich doch fragen, wie gerecht und Sinnvoll eine solche Auflistung überhaupt ist.
Vorallem doch auch, weil es niemanden, in dem zu letzt beschriebenen, interessiert und alle nur die Schulter zucken.
Das die Gläubiger zum größten Teil ihr Geld eh nicht mehr bekommen ist eine Sache ist es doch dann egal ob ich alle aufliste oder manche vergesse, mit der Hoffnung das sie es nicht frühzeitig erfahren?
Sorry.
Aber ich möchte wirklich den Sinn verstehen
Vielen Dank.
LG B-Engel