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Autor Thema: Spesen = pfändbares Einkommen??!  (Gelesen 2258 mal)

beatnix

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Spesen = pfändbares Einkommen??!
« am: 11. Januar 2009, 14:53:58 »

Hallo, liebe Forumsnutzer,

Ich habe mich beruflich verbessern können und den Führerschein CE gemacht. Dafür habe ich mich bei meinem Boss verschuldet. Aber verschuldet bin ich ohnehin.  Nun bin ich als LKW-Fahrer die ganze Woche von zu Hause weg.

Dafür erhalte ich den steuer- und sozialversicherungsfreien
Mehraufwand für Verpflegung   (Spesen) vom Arbeitgeber.  Warum? Weil man mit einem 40-tonner nicht vor jedem Supermarkt anhalten kann, um ein Stündchen einzukaufen.

Und das Leben an der Autobahn ist echt teuer. Man findet heute kaum noch einen Übernachtungsplatz, ohne auf einem Autohof einen Verzehrgutschein zu kaufen. Was ein belegtes Baguette und ne Cola an der Raststätte kosten, brauche ich auch niemanden vorzudichten.

Diese Spesen sind also ganz schön wichtig, um meinen Beruf überhaupt ausüben zu können.

Jetzt meine Frage hierzu:  Werden die Spesen dem pfändbaren
Einkommen hinzugerechnet oder nicht.

Und noch eine Frage hintenan:  Ich bin verheiratet und habe
aus dieser Ehe zwei Söhne (11 + 13 J). Meine Frau ist berufstätig
und verfügt über ein eigenes Einkommen.  Zählt sie damit
(im Sinne der Pfändungstabelle) zu den "unterhaltspflichtigen Personen"?

Dafür, dass Ihr Euch über meine Fragen den Kopf zerbrecht, bedanke ich mich im Voraus. Einen schönen Sonntag noch und

LG Beatnix
Gespeichert
 
 

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