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Autor Thema: Steuern  (Gelesen 2574 mal)

Prinz Eisenherz

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Steuern
« am: 20. Februar 2014, 21:32:31 »

Hallo was könnte man machen, weiß einer Rat ?

Ich bin Rentner

Bei mir ist aktuell aus einer Dopppelrente heraus nach aktueller Pfändungstabelle 913 Pfändbar
Dazu kommt, dass mir bedingt durch das neue Steuervereinfachungsverfahren im Quartal 391 € Steuervorauszahlung zu leisten ist.
Ich habe aber auch derzeit Fixkosten von 756 €

Nach Abzug aller oben genannten kosten blieben mir 290 € zum leben.

Nun steht die Scheidung von meiner Frau an und ein Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich wird für 36 Jahre Ehe herbeigeführt

Kürzung der Rente innerhalb des Versorgungsausgleichs aus den beiden Renten so ca. 1.000 €

Wäre dann aus dem Insolvenzverfahren bei mir dann nichts mehr Pfändbar ?

Wäre ein Wohngeldbezug oder Antrag in diesem Fall von Erfolg gekrönt.

Wer weiß was darüber ?
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Prinz Eisenherz

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Re: Steuern
« Antwort #1 am: 21. Februar 2014, 07:01:42 »

Kann ich mir vorstellen,

Da bleibt nur die Option sich einen Strick zu ehmen und sich zu Erschiesen

Noch schlimme wird das ganze weil die Steuern bisher von mir mühsam bis Ende jeden Jahres angespart wurden. Vergangendes Jahr waren dies 1531 € und diese Jahr 1.624 €.
Bedimngt durch diese Tatsache muss ich jetzt 2.016 € ans Finanzamt überweisen.
Und noch was, dass Finanzamt gehörte nichtt zu meinen Gläubigern.
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Der_Alte

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Re: Steuern
« Antwort #2 am: 21. Februar 2014, 10:59:01 »

Wenn der Betrag aus den zusammen gerechneten Renten unter dem Grundfreibetrag bleibt, ist nichts mehr zu pfänden. Grundfreibetrag ist Grundfreibetrag, darunter könnte nur dann etwas gepfändet werden, wenn z.B. wegen Unterhaltsschulden in den Vorrangsbereich gepfändet werden dürfte.

Ob ein Wohngeldantrag etwas bringt, kann man sich selbst ausrechnen, einen passenden Rechner gibt es im Netz.

Das mit der Steuernachzahlung ist ärgerlich und muss erst einmal so hingenommen werden. Durch die Verringerung der Rente ändert sich aber auch die Steuerlast; da könnte ein Antrag bei FA sinnvoll sein, die Vorauszahlung an die tatsächliche Steuerhöhe anzupassen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Steuern
« Antwort #3 am: 21. Februar 2014, 11:26:00 »

Ja ich sehe es so

In der regel wäre es sdicher so, das bei Beginn der Inso wenn man dann in Rente geht dem TH die Höhe der beiden unabhängigen Renten ja nachgewiesen werden muss.
Das ist auch bei mir geschehen.
Darüber bekommen ja dann auch die Gläubiger eine Mitteilung und eine Aufforderung ergeht unter anderem nichts mehr an dem Schuldner zu leisten.
Ansich schon ist dieser Satz etwas missverständlich wie so vieles aus diesem Insolvenzrecht.
Oft für Menschen älteren Jahrgangs die noch nicht mal einen PC haben kaum zu verstehen.
Es ist und wird für diese Menschen alles auch noch schwieriger gemacht, denke bitte mal an die neue Sepa Nummer der Banken.
Nun auch das ist bei mir wohl Ordnungsgemäß abgelaufen denn ich bin in der WVP und meine Insolvenz endet Juli 2016

Nun kannst du ja leicht nachsehen wie hoch beide Beträge sind wenn du in die Pfändungstabelle hineinschaust.
Klar, ich könnte mir denken, dass ich bei der Steuerlast einen antrag zur Minimierung der Pfändung stellen könnte.
Da ich aber als alleinstehender Rentner in Steuerklasse 1/0 es da um Monatlich 130 € handeln würde glaube ich nicht, dass sich der monatliche Pfändungsbetrag bei mir unter 822 € drücken ließe.
Ich läge auch dann noch vor den übrigen Fixkosten derzeit über die Freigrenze.

Nach einer Scheidung mit Abzug des Versorgungsausgleichs sähe dies sicerlich etwas anders aus.
Ich gehe mal davon aus, dass ich dann nach Abzug des Versorgungsausgleichs noch eine Restrente von etwa 1.200 € netto hätte.
Aber selbst dann würde ich ja noch über dem Grundfreibetrag liegen und der sagt laut Pfändungstabelle für mich aus, das von diesem Betrag noch 108 € pfändbar wäre.

Ich denke das die Einkommenssteuer dann aber wegfallen würde.
Allerdings bekäme ich bei dieser Restrente noch immer kein Wohngeld oder einen wohnberechtigungsschein.
Die Grenze liegt da bei etwas über 800 € nettorente für eine Wohnung mit Warmmiete von 330 €

Verständlich ?
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