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Autor Thema: Steuerrückerstattung HILFE!!!  (Gelesen 2510 mal)

lumes

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Steuerrückerstattung HILFE!!!
« am: 05. September 2011, 17:30:09 »

Hallo,

Ich habe eine Steuerrückerstattung von 248 Euro erhalten. Mein Insolvenzverfahren endet im November mit der RSB.
Darf ich die Steuerreichtümer behalten, oder werden die zur Masse gezogen?

Mit vorausdank

Oliver
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Insoman

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Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
« Antwort #1 am: 05. September 2011, 18:09:07 »

Wenn Sie sich in der WVP befinden,d.h wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dürfen Sie die Erstattung behalten.
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lumes

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Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
« Antwort #2 am: 06. September 2011, 05:41:52 »

Danke für die schnelle Antwort.

Hier noch eine Ergänzung: Gilt das auch wenn das Finanzamt auf meiner Schuldnerliste steht, oder darf
dies weiterhin zu ihrer Verrechnung einbehalten?

Grüße und vielen Dank

Oliver
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Fallera

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Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
« Antwort #3 am: 06. September 2011, 07:11:29 »

Das Finanzamt darf auch in der WVP mit Steuerschulden aufrechnen.
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lumes

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Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
« Antwort #4 am: 06. September 2011, 19:26:21 »

Danke dafür. Ich warte dann mal auf die Dinge die da kommen mögen.
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