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Autor Thema: Lohnpfändung und Ehegattenunterhalt  (Gelesen 2167 mal)

famein

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Lohnpfändung und Ehegattenunterhalt
« am: 09. April 2010, 17:59:28 »

Hallo zusammen,

ich hoffe hier wird mir geholfen.

Ich bin im Verbraucherinsolvenzverfahren und lebe von meiner Frau getrennt.
Meine Frau ist eigentlich Unterhaltspflichtig, ich beziehe aber SGB II da sie nicht zahlen möchte.

Nun hat die Arge meine Frau angeschrieben bezüglich Unterhalt.
Eigentlich wollte meine Frau auch in die Insolvenz.

Nun teilte sie mir mit, dass sie von einer Bank (wo wir beide unser Haus finanziert hatten) eine Lohnpfändung bekommt.

Frage: Ist diese Pfändung nachteilig für den einzuklagenden Unterhalt oder geht der Ehegattenunterhalt vor Lohnpfändung?

Grüße

famein
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung und Ehegattenunterhalt
« Antwort #1 am: 09. April 2010, 21:58:42 »

oder geht der Ehegattenunterhalt vor Lohnpfändung?

-> der geht nicht direkt vor. Die Kasse kann bis zur üblichen Pfändungsfreigrenze pfänden. Unterhalt kann dann nur noch in den sog. Vorrechtsbereich gepfändet werden. Dazu führt dann bei EX zur Armutsgrenze (vergl. SGB II).

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