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Autor Thema: Telekom und Hanyverträge  (Gelesen 2208 mal)

dusselchen

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Telekom und Hanyverträge
« am: 13. Januar 2011, 13:03:14 »

Hallo!

Ich bin arbeitslos, habe drei minderjährige Kinder und lebe inzwischen mit jemandem zusammen.

Ich bekomme ALG 614 Euro + Kindergeld + hin und wieder Kindesunterhalt, zur Zeit will der Kindesvater 360 Euro für alle drei zusammen zahlen...

Da ich ab März kein ALG mehr bekomme und aufgrund des Einkommens meines Partners auch kein Hartz IV, muss ich dann noch zusätzlich zu den normalen Lebenskosten mich selber krankenversichern (150 Euro im Monat)

Im März wird das Haus, das während meiner geschiedenen Ehe gekauft wurde versteigert. Da dieses noch hoch belastet ist, werden dort mit Sicherheit jede Menge Schulden übrig bleiben, für die mein Anwalt in Kürze ein Insolvenzverfahren einleiten wird.

Nun bin ich im letzten Jahr dort ausgezogen zu meinem Lebensgefährten, da ich die Kosten nicht mehr tragen konnte.

Der Telekom habe ich den DSL Anschluss gekündigt und auch meinen Handy-Vertrag (Mobilcom). Beide Unternehmen bestehen jedoch darauf, dass die Verträge bis Ende 2011 laufen müssten. Ich sehe mich ausserstande, diese Kosten zu tragen.

Natürlich könnte ich sie einfach mit in das Insolvenzverfahren packen, aber was für einen Sinn macht das? Da entstehen mehr und mehr Schulden, obwohl beide Unternehmen keine Leistung mehr erbringen und die Wahrscheinlichkeit, dass aus dem Inso-Verfahren noch viel zurückgezahlt werden kann, ist auch ziemlich gering.

Mir wäre es lieber, mich mit den Unternehmen zu einigen, bevor die Inso startet... Hat da jemand Erfahrungen? Gibt es nicht Gründe für außerordentliche Vertragskündigungen?

Liebe Grüße,
das Dusselchen
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Fallera

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Re: Telekom und Hanyverträge
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 13:09:14 »

Da entstehen mehr und mehr Schulden, obwohl beide Unternehmen keine Leistung mehr erbringen und die Wahrscheinlichkeit, dass aus dem Inso-Verfahren noch viel zurückgezahlt werden kann, ist auch ziemlich gering.
- Evtl. kann der TH die Verträge nach Insoeröffnung sofort kündigen.


Gibt es nicht Gründe für außerordentliche Vertragskündigungen?
- Doch aber sicher nicht die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden. Schauen sie in den AGB´s der Anbieter mal nach.

Evtl. lassen die sich durch eine Einmalzahlung auf eine vorzeitige Vertragsauflösung ein!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

makro

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Re: Telekom und Hanyverträge
« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 13:11:48 »

was ich in den letzten Jahren gelernt habe ist folgendes:

Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann spielt die Summe überhaupt keine Rolle und ich würde mir da auch überhaupt keine Gedanken machen. Nutze die Zeit für andere Dinge!

Was natürlich passieren kann ist das die Forderungen die nach Eröffnung entstehen gezahlt werden müssen und nicht ins Verfahren fliessen. Meine Erfahrung ist aber das solche Unternehmen sofern ein Verfahren eröffnet wird von sich aus kündigen! Genau so hatte ich es erlebt!
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tomwr

Re: Telekom und Hanyverträge
« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 17:35:49 »

Also wenn man ein Insolvenzverfahren beantragt, ist das dümmste was man meiner Meinung nach tun kann noch offene Forderungen versuchen zu begleichen. Weniger weil man sich strafbar machen könnte wegen Gläubigerbegünstigung sondern eher weil man sein Geld für andere Dinge beisammen halten sollte und es sich ja auch nicht um bedrohte Existenzen handelt sondern um Unternehmen, bei denen eine Fluktuation der Kunden, nicht einbringbare Forderungen (für die im Grunde ja auch keine Kosten entstehen wenn der Anschluss nicht genutzt wird) und ähnliche Positionen im Geschäftsmodell einkalkuliert sind.

Ich würde die Gelegenheit nutzen günstige Neuverträge bei anderen Anbietern abzuschließen und rate bei Handy zu gar keinem Vertrag mehr sondern ein Prepaid Handy zu nutzen, insbesondere wenn man es nicht ständig beruflich und im Ausland braucht. Und außerdem ein neues Konto auf Guthabenbasis bei einer anderen Bank zu eröffnen, wenn man bei der aktuellen Bank Schulden hat (z.B. einen eingeräumten Dispo oder Kontokorrent nutzt). Und das alles solange die SCHUFA noch sauber ist.  :wink:

Good luck.

Im Übrigen braucht man Dauerschuldverhältnisse (als Geschäftsbesorgungsverträge gesetzlich definiert) bis auf minimale Ausnahmen nicht kündigen, sie erlöschen mit Eröffnung der Insolvenz automatisch. §116 InsO. Zumindest gilt das für Insolvenzgläubiger. Sofern ein Vertrag nach Eröffnung der Insolvenz fortgesetzt wird (also weiterhin Leistungen in Anspruch genommen werden), handelt es sich um einen konkludenten Neuabschluss (siehe auch HambKInsO §116 Rz. 18). Aus diesem Grund ist eine Klarstellung vom Schuldner im Zweifel durchaus sinnvoll, ob er an dem Vertrag festhalten möchte oder nicht. Der Schuldner ist zur Fortsetzung der Verträge zumindest dann ermächtigt, sofern die Zahlungen dafür der Höhe nach aus dem pfändungsfreien Einkommen erfolgen können.

Also zur Fortsetzung bestehender Handyverträge oder Internetanschlüsse auf Wunsch des Schuldners ist eine Zustimmung des Insolvenzverwalters nicht nötig.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 17:56:16 von tomwr »
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