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Autor Thema: Überweisung- Angabe zum Betreff  (Gelesen 1783 mal)

ziegler123

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Überweisung- Angabe zum Betreff
« am: 19. Januar 2009, 14:23:59 »

Hallo zusammen,

habe hier schon sehr viel mitgelesen, um meine Tochter in ihrer (etwas schwierigen) Situation zu unterstützen. Vielen Dank für die tollen Tipps.
Nun eine Frage von mir:
Ich habe meinen Enkelkindern zu Weihnachten eine neue Kommode und Regal fürs Kinderzimmer schneken wollen. Dies hat meine Tochter online und auf MEINEN namen bestellt (von mir so gewollt!!) und hat das Geld dann am selben Abend per Vorauskasse überwiesen (von ihrem Konto, aber mit MEINEM namen im betreff zwecks zuordnung), ich habe ihr das geld bar gegeben.
So nun folgendes problem: Es kam nun, nach wochen und vielen Emails meinerseits, ein Brief von dem Unternhemn, das mir mitteilte, dass sie die Lieferung nicht ausführen können, weil noch ein Betrag x  aus früherer rechnung offen ist.
 Nun hat sich herausgestellt, dass dies bei meiner Tochter auf ihrer Kundennummer der Fall ist, jedoch nichht bei mir.
Weil das Geld von meiner aktuellen Bestellung jedoch vom Konto meiner Tochter kam, will das Unternehmen weder Ware noch Geld wieder rausrücken. ABer es ist doch mein Geld und nicht das meiner Tochter. Kann ich irgendwas tun. Dürfen die das? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass wenn ein betreff angegeben wurde, dann darf das geld auch nur dafür verwendet werden?? 
Ich wusste nicht, dass meine tochter auch bei diesem unternhemen schulden hat, aber selbst wenn, das geld kommt zwar von ihrem konto aber mit dem eindeutren betreff "Mein NAme" (wir haben auch verschiedene nachnamen, also auch von daher deutlich!)

Vielen Dank schon jetzt!!!!!!!!!!!!!1 Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Gespeichert
 

MissTraut

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Re: Überweisung- Angabe zum Betreff
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 19:03:37 »

Hallo,

ich würde dem Unternehmen noch einmal klar und deutlich den Sachverhalt schildern und das das überwiesene Geld jedenfalls auch für Deine Bestellung verbucht werden muss. Ansonsten storniere die Bestellung und fordere sofortige Rückerstattung. Die Firma darf im Prinzip nicht das Geld zurückhalten mit der Begründung, es mit den Schulden Deiner Tocher verrechnen zu wollen.

LG
MissTraut
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