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Autor Thema: Umzug ins Ausland  (Gelesen 3541 mal)

beolight

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Umzug ins Ausland
« am: 25. August 2011, 16:56:22 »

Hallo Zusammen

Folgende Frage beschäftigt mich:

Ich habe vor rund 1 Jahr eine eidesstattliche Versicherung ablegen müssen. Seither wird mein Lohn bis auf rund 1000 Euro gepfändet. Ich habe nun meine Arbeitsstelle auf Oktober 2011 verloren, habe aber bereits wieder eine Stelle auf Januar 2012 im Nicht EU Ausland gefunden. Da ich zu diesem Termin auch in dieses Land umziehen werde, frage ich mich, was ich beachten muss. Meine Schulden belaufen sich noch auf ca. 10.000 Euro. Ich möchte vermeiden, dass mein neuer Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung gleich zu Beginn behelligt wird. Habt Ihr mir hier im Forum ein paar Tipps?

Vielen Dank
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Der_Alte

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #1 am: 25. August 2011, 17:09:00 »

Der bisherige Titel dürfte im Nicht EU Ausland keine Gültigkeit mehr haben, so dass der Gläubiger dort nicht weiter pfänden kann.
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beolight

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #2 am: 25. August 2011, 17:12:43 »

@ Der_Alte
danke für diese Info. Nun interessenhalber: Wie sieht es denn innerhalb der EU aus?
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Insoman

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #3 am: 25. August 2011, 17:17:57 »

Nach der Einführung des "Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen" 2005 ist es heute relativ leicht, innerhalb deer EU zu vollstrecken..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

beolight

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #4 am: 25. August 2011, 17:20:13 »

nochmals danke für die antwort. es geht darum, ich habe einen titel gegen einen franzosen, der in D gelebt hat. ist nicht viel geld aber immerhin ein bisschen was. leider gibt es in F keine meldepflicht und ich habe keine ahnung wo der wohnt. sollte ich das rauskriegen, muss ich dann über einen F gerichtsvollzieher gehen?
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Der_Alte

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #5 am: 25. August 2011, 17:22:16 »

Ja
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beolight

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #6 am: 25. August 2011, 17:29:18 »

ok danke!

letzte frage noch, vielleicht weiss das jemand hier: hat die Schweiz dieses EU Abkommen betr. "Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen" auch unterzeichnet?
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paps

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Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #7 am: 26. August 2011, 16:39:52 »

M.E. ist die Schweiz noch kein EU-Land.  :gruebel:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Umzug ins Ausland
« Antwort #8 am: 26. August 2011, 18:27:21 »

1. Vor der Zwangsvollstreckung in F mittels eines europäischen Vollstreckungstitels muss der inländische Titel als europäischer Titel bestätigt werden.

2. Eine Vollstreckung in der Schweiz ist meines Wissens gar nicht so schwer.
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