"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt  (Gelesen 9012 mal)

isis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« am: 23. Juni 2007, 19:11:58 »

Hallo, wer kann mir einen Rat geben oder hat Ahnung davon. Ich erzähle mal.
Ich musste letztes Jahr Insolvenz anmelden, da ich mit einem Grillrestaurant baden ging. Nachdem ich lange Zeit sehr depressiv deshalb war, haben mein Mann und ich nun beschlossen, es doch noch einmal neu zu wagen. Wir haben uns das gut überlegt und es ist ein Geschäft was vorher gut lief, es ist nur der Inhaber gestorben.
Da ich ja nicht darf, wird das Geschäft auf meinen Mann angemeldet.
Nun haben wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung für meinen Mann beim Finanzamt angefordert und sie haben ihm die nicht erteilt, da noch Steuerschulden vorhanden sind. Es ist nicht viel, nur 183,- . Es wurde geschrieben, wenn wir die zahlen, können wir einen neuen Antrag stellen.
Weiß jemdand, ob, wenn wir das gezahlt haben, mein Mann auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt? Oder ist das vielleicht nur ein Trick, dass wir das bezahlen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße Isis
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #1 am: 23. Juni 2007, 21:29:01 »

Auch ihnen ein herzliches willkommen.

Grundsätzlich wäre zu klären, ob Ihr Mann auch in der Insolvenz ist.

Von wem stammen denn die Steuerschulden?

Ist Ihr Mann nicht im Restschuldbefreiungsverfahren und die Schulden stammen aus ihrem alten Betrieb,
könnte ihr Mann den Betrag zahlen.

Aber wenn ihr Mann mit beidem nichts zu tun hat, hätte ihm die Bescheinigung ausgestellt werden müssen.
Es gibt keine Sippenhaft in D.
Insofern sollten Sie gegen den ablehnenden Bescheid widersprechen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

isis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #2 am: 23. Juni 2007, 22:45:28 »

Hallo, danke für Ihre schnelle Antwort.
Nur ich habe Verbraucherinsolvenz angemeldet. Mein Mann hatte mit dem Geschäft nichts zu tun, es lief auf meinen Namen.
Die Steuerschulden sind noch von meinem Geschäft.
Ich denke, dass es deshalb ist, weil mein Mann und ich beim Finanzamt zusammen veranlagt sind, denke ich jedenfalls, wie sollten die sonst auf diese Steuerschuld kommen.
Ich bin ja bereit das Geld zu zahlen, aber auch nur, wenn meinem Mann dann auch die Bescheinigung ausgestellt wird. Und dies war ja meine Frage, ob ihm dann die Bescheinigung ausgestellt wird, wenn wir das Geld zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Isis
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #3 am: 23. Juni 2007, 23:08:15 »

Nur aus meinem Verständnis heraus.

Ihren Mann tangieren die Steuerschulden nur, wenn es die Einkommenssteuer betrifft.
Aber auch  nur dann, wenn er an der Steuerschuld beteiligt ist.

Bei der Zusammenveranlagung geben Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung ab. Die Einkünfte der Partner werden zwar getrennt ermittelt, dann aber zu einem gemeinsamen Gesamtbetrag addiert. Anschließend werden alle steuerlich abziehbaren Aufwendungen gemeinsam ermittelt und abgezogen. Daraus ergibt sich das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Die Steuer hierauf wird nach der “Splittingtabelle” berechnet.

Er (!)  könnte also den Betrag zahlen und würde dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

isis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #4 am: 23. Juni 2007, 23:32:44 »

 Es steht dort, Einkommenssteuer von 2004 und 2005. Ist aber Einkommensteuer vom Geschäft.
Aber ist egal, wir bezahlen das jetzt und dann bekommen wir hoffentlich die Bescheinigung.
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen. Werde dort am Móntag anruften und dann werde ich bestimmt auch näheres erfahren.

MfG Isis
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #5 am: 24. Juni 2007, 11:52:51 »

Das sollten Sie aber zuvor mit dem IV besprechen.
Sie bedienen nämlich damit einen ihrer Gläubiger. :nono:

Besser wäre es, wenn ein wohlgesonnener Dritter die Schulden begleicht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

isis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
« Antwort #6 am: 24. Juni 2007, 11:59:12 »

Hallo, das macht sowieso meine Tochter für mich, da ich das Geld gar nicht aufbringen könnte.
Vielen Dank.

MfG Isis
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz