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Autor Thema: Unterhalt von welchem Netto  (Gelesen 2778 mal)

Didi201020

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Unterhalt von welchem Netto
« am: 18. Februar 2015, 19:15:20 »

Guten Abend,

Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Minderjährigen gibt es die Düsseldorfer Tabelle, weiss jemand ob man da vom netto vor Pfändung oder vom Netto nach Pfändung ausgehen muss bei der Feststellung des Kindesunterhaltes?

LG

didi
 :dntknw: :dntknw: :dntknw:
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KarlPaul

Re: Unterhalt von welchem Netto
« Antwort #1 am: 18. Februar 2015, 21:06:28 »

Netto ohne Pfändung
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Didi201020

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Re: Unterhalt von welchem Netto
« Antwort #2 am: 18. Februar 2015, 21:11:59 »

Danke  :wink:
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tuscanyleas

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Re: Unterhalt von welchem Netto
« Antwort #3 am: 29. April 2015, 12:48:32 »

.......aber bei Pfändung verringert sich der Unterhalt, da du ja weniger Geld zum Leben hast

War bei mir auch so
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waldi

Re: Unterhalt von welchem Netto
« Antwort #4 am: 29. April 2015, 21:34:28 »

Von selber geht das aber kaum. Man muss dafür zunächst die Rahmenbedingungen schaffen.
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