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Autor Thema: Unterschiede beim Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 1858 mal)

Poor_80

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Unterschiede beim Pfändungsfreibetrag
« am: 09. Januar 2013, 18:50:56 »

Guten Tag an Alle,

ich habe eine Frage, die ich auch durch eine ausgiebige Google Suche nicht beantwortet bekomme. Vielleicht verstehe ich es auch falsch..

Einmal wird geschrieben, daß der festgeschriebene Pfändungsbetrag bei Singles bei
1028€ liegt.

Kommt es zu einer Pfändung vom Konto darf alles was drüber liegt gepfändet werden.

In meinem Fall wären es 164€.

Die Pfändungstabelle sagt aber, daß bei meinem Nettogehalt 112 € gepfändet werden dürfen, was ja ein großer finanzieller Unterschied ist. Zumindest für mich, zumal ich von 1028€ gerade mal existieren könnte.

Wo liegt der Unterschied bei den beiden Beträgen?

Ich freue mich über Antworten und Hilfe, da ich mich im Moment sehr verzweifelt fühle.



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Der_Alte

  • Gast
Re: Unterschiede beim Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 10. Januar 2013, 12:59:24 »

Das P-Konto nach § 850 k ZPO kennt nur die pauschalierten Grundfreibeträge. Wenn das Gehalt beim Arbeitgeber gepfändet wird, ist nach § 850 a ZPO die Pfändungstabelle anzuwenden.

Geht nur bereits beim Arbeitgeber gepfändetes Gehalt auf dem Konto ein, kann man nach § 850 l ZPO einen Antrag stellen, das eingehende Gehalt in voller Höhe pfändungsfrei zu stellen.
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