Schön, dass Sie ein Haushaltsbuch führen und wissen, wo das Geld bleibt. Mir ist das, ununwunden zugegeben, viel zu lästig. Deshalb muss ich mich manchmal auch fragen, wo das Geld geblieben ist. Aber wenn Sie die Energie aufbringen von mir dazu schon einmal viel Erfolg und Beharrungsvermögen.
Bis zum Tag der Eröffnung des Verfahrens können Sie mit dem Geld machen (mit Einschränkungen) was Sie wollen. Es empfiehlt sich das Geld, was man jetzt erst einmal übrig hat, in die sogenannte Keksdose zu stecken. Also in einer Art zu sparen, dass das Geld für die kleinen und großen Dinge, wenn man in der Insolvenz Geld braucht, zur Verfügung steht. Da man selbst ja nichts auf einem Sparbuch oder so haben darf und man ja auch nicht lügen will bei der Abgabe des Eröffnungsantrags, wird das Geld so verwahrt, dass es insolvenzsicher ist. Den Rest überlasse ich Ihrer Fantasie.
Die Bank kann, wenn Sie die pfändbaren Teile des Gehalts abgetreten haben, diese Abtretung Ihrem Arbeitgeber offenlegen. Ob sie das tut bleibt abzuwarten. Wenn die Bank offenlegt beginnt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum die Pfändung (wobei es zwar keine Pfändung ist, aber denselben Effekt für Sie hat).
An das Konto kommt man nur mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss heran; dafür braucht die Bank aber erst einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Damit ist bis zur Verfahrenseröffnung in der Regel nicht mehr zu rechnen.
Ein P-Konto brauchen Sie nur, wenn solche Vollstreckungstitel vorhanden sind. Das hat auch Zeit bis mal ein Gläubiger pfänden will, das P-Konto geht auch rückwirkend. In der Insolvenz benötigen Sie kein P-Konto.
Wenn Sie bei der Bank neben dem Kredit auch noch Disposchulden haben sollten Sie umgehend bei einer anderen Bank ein neues Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen. Aufrechnen dürfen die Banken den Gehaltseingang mit Disposchulden nämlich auch im eröffneten Insolvenzverfahren. Und der Dispo dürfte ziemlich schnell gekündigt werden.