Nun das zum Vergleich
Der außergerichtliche Vergleich
Grundsätzlich ist es von Vorteil, es zu versuchen sich mit den Gläubigern erfolgreich zu einigen. Die Schulden lassen sich häufig auf einen kleinen Teil der ursprünglichen Schuldsumme reduzieren und ein Insolvenzverfahren ist nicht notwendig. Diesen Gedanken hat auch der Gesetzgeber aufgegriffen und bestimmt, dass der Schuldner z.B. vor Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens einen Versuch unternehmen muss, sich mit den Gläubigern über die Regulierung seiner Schulden zu einigen.
:hi:Morrowind dazu.
Das :coffee: habe ich wie jeder Schuldner :coffee: der sich in die Hände einer Schuldnerberatung begeben hat auch gemacht.
Seitens der Schuldnerberatung ist den 3 Gläubigern von mir :coffee:bei einer Schuldensumme von fast 37.000 € wobei der noch zu Pfändbare PKW noch nicht in Anrechnung gebracht wurde und noch einen Wert von fünf bis sechtausend € hat.
Streng nach Einkommen und noch Barunterhaltpflichtigen Kindern :coffee:hat man dann 211,00 € angeboten.
Da ich noch dauerhaft getrennt lebend von meiner Frau bin und die mir angekündigt hat :coffee:sich in zwei Jahren von mir Scheiden zu lassen :coffee:kann es sein :coffee: dass die Gläubiger dann wegen des Versorgungsausgleichs gar nichts mehr bekommen.
Hochgerechnet wären dann das gesehen auf sechs Jahre noch fast 14.000 € gewesen.
Da ein Gläubiger nun noch 1000 € von mir zu bekommen hat wären :coffee:das für beide Hauptgläubiger noch je 7000 € gewesen.
Nehme ich meinen PKW so hat dieser Gläubiger von mir bis Einstellung meiner Zahlungen schon 12.000 € erhalten.
Nehme ich beide Summen zusammen wären dies auch 19.000 €
Beim anderen Gläubiger wären es dann gesamt rund 10.000 € bis Beendigung der sechs Jahre im Sinne eines Vergleichs.
Voraussetzungen für den Erfolg eines Vergleichs
Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zumindest einen gewissen Rückzahlungsbetrag anbieten kann. Von Vorteil ist es dabei, mit der Vergleichsführung einen auf Schuldnerberatung und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, da dem Laien gegenüber Inkassounternehmen, Banken oder Anwälten die nötige Erfahrung fehlt. Die von einem solchen Spezialisten unterbreiteten Vergleichsvorschläge sind oft erfolgreich, weil dieser die Gläubiger u.a. vor die Alternative stellt, den Vergleich entweder anzunehmen oder eventuell noch weniger oder gar kein Geld mehr zu erhalten, weil der Schuldner sonst das Insolvenzverfahren einleitet. Auch der Briefkopf verleiht der Sache Nachdruck.
Der Schuldner kann den Gläubigern entweder Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung zum Abbau seiner Schulden anbieten.
Bei mir war es jedenfalls nicht erfolgreich obwohl ich :coffee: den Gläubigern (BANKEN) schon im Vorfeld Monate vor der Zahlungsunfähigkeit der Kredite Schriftlich meine Lage auch welche Probleme ich habe und was mit Beginn des Jahre 2010 alles auf mich zukommen würde mitgeteilt habe.
Das Schreiben Umfasste auch eine zukünftige Scheidungsabsicht meiner Frau mit herbeiführung eines Versorgungsausgleichs.
Ich habe mit nichts hinter dem Berg gehalten.
Ich stelle aber fest :coffee:Eigennutz geht gerade bei den Banken vor Menschlichen.
Die Ratenzahlung
Die Schulden können in Form von Ratenzahlungen zurückgeführt werden. Dabei stimmen wir die Höhe der Raten mit Ihnen, angepasst an Ihre finanzielle Situation und die Höhe der Schulden, ab. Bei den Verhandlungen streben wir Zins - und Kostenstopp und Befreiung von den Schulden nach spätestens sechs Jahren an.
Diesbezüglich ist auch kein Angebot von einem der Gläubiger überhaupt im Ansatz an mir ergangen.
Die Einmalzahlung
Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgte, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen.
Leider habe ich niemanden der mir Geld leihen könnte.
So etwas kam für mich auch nicht in Betracht :coffee:dann hätte ich zu den Banken ja auch Private Gläubiger gehabt.
Es gehört bei mir auch ein Gewisses Schamgefühl hinzu auch wenn es sich oder gerade wegen Verwandschaft jemanden anzubetteln.
Vorteile des Vergleichs gegenüber dem Insolvenzverfahren:
Ein erfolgreicher Vergleich hat gegenüber einem Insolvenzverfahren durchaus Vorteile, insbesondere:
* Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen ( Geldstrafen, Bußgelder)
* Die schnellere, ggf. sogar sofortige Löschung der Einträge bei der Schufa und bei Wirtschaftsauskunftsdateien wie z.B. Creditreform
* Schnellerer Wegfall bzw. Ruhen von Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
* Die aufwändige Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbleibt
* Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen
* Schnellere Befreiung von den Schulden
Trotz dieser Angebliche Vorteile macht das kaum eine Bank