Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Also demnach bei Vergleichsverhandlungen besser generell einen Rechtsanwalt beauftragen.
Sorry wenn ich aber nochmal eine Frage habe - wenn ich es trotzdem versuche, ohne Anwalt zumindest den zwei Großgläubigern (Banken) per Brief direkt einen solchen Ratenzahlungsvergleich anzubieten, hätte ich ja eigentlich nichts zu verlieren - schlimmstenfalls sagen die "Nein", dann wäre es ja die gleiche Ausgangssituation wie jetzt auch, und die Option Rechtsanwalt, bzw. VI betünde ja trotzdem Oder?
Ich bin mir aber aus ganz anderem Grund unsicher - wie gesagt liegen für die Banken bereits EV vor. Am 18. Juni wird von einer Bank ernaut eine EV verlangt.
Wenn ich nun die EV abgelegt habe, und im Anschluß mit den Gläubigern in Vergleichsverhandlungen trete, werden diese sich doch sicherlich Fragen, wie ich eine Ratenzahlung durchführen möchte, wenn ich zuvor eine EV abgelegt habe, bei der eine generelle Zahlungsunfähigkeit dokumentiert wurde.
Kann es sein daß dann ein Strick daraus gedreht wird, daß bei der EV falsche Angaben gemacht wurden?
Bzw. ist es sinnvoller, erst nach der EV zu versuchen, das Geld für die Raten auf die Seite zu packen, und z.B erst in ein oder zwei Jahren ein Vergleich via Einmalzahlung zu unterbreiten?
Und wie hoch müßte der Betrag denn ca. prozentual zur Gesamtforderung sein?
Bzw. wie würde denn ein VI Verfahren bei einem Freiberufler aussehn?
-ich weiß Fragen über Fragen, -tut mir leid-, aber es ist gar nicht so einfach Leute zu finden, die einem mit Tips und Ratschlägen zu dem Thema zur Seite stehn, daher noch einmal herzlichen Dank an das Forum :thumbup:
Gruß, Thorsten