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Autor Thema: Verjährung Zinsen  (Gelesen 4870 mal)

Hui-Buuh

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Verjährung Zinsen
« am: 21. November 2012, 18:15:42 »

Hallo, habe gerade in eurem Forum gelesen, dass Zinsen verjähren wenn sie nicht "vertitelt"werden, heisst, wenn ich es richtig gelesen habe, dass die Forderung meines Gläubigers von 2006 dann wieder die HF + Zinsen seit 2008 beträgt, oder? Und ab Januar dann ab 2009?

Seh ich das richtig oder habe ich grad einen bösen Denkfehler??


GLG Buuh
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Insokalle

Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 18:38:31 »

Gab es Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und wenn ja wann?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 18:42:30 »

Solange die Hauptforderung nicht verjährt ist, verjähren auch die Zinsforderungen nicht. Wenn die Forderung aus 2006 stammt und nicht durch Zinszahlung, Anerkenntnis, Verhandlungen gehemmt wurde, sollte sie verjährt sein. Die "normale" Verjährung würde mit dem 31.12.2009 erreicht sein. Da sie aber wohl irgendwelche Zahlungen geleistet haben tritt hier eine Hemmung ein, welche die Verjährung um die Zeit der Hemmung "verlängert"
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #3 am: 21. November 2012, 18:44:58 »

uups...da hat sich einer zwischengedrängelt  :biggrin:

sollte die Forderung tituliert sein, gilt hier eine 30jährige Verjährungsfrist. Hier fallen weiterhin Zinsen 5% über Basiszinssatz von derzeit 0,12% an.
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Insokalle

Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #4 am: 21. November 2012, 18:59:55 »

Das ist so pauschal nicht richtig.
Wie hoch die anfallenden Zinsen sind, hängt u.a. davon ab, was im Titel steht.
Ob Zinsen ab der Titulierung verjährt sind – denn das ist möglich -, hängt von der Beantwortung meiner Frage ab (S. dazu meine Beiträge zum Basiswissen Verjährung).

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Die_Anderen_waren_es

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #5 am: 21. November 2012, 19:09:11 »

@Insokalle:

Die Höhe der zinsen ist klar vom Gesetzgeber geregelt und betragen unter Nichtkaufleuten 5% über dem Basiszinssatz, welcher derzeit bei 0,12% liegt. Eine Festschreibung der Zinsen wäre zwar möglich, ist mir aber im Rahmen eines Vollstreckungsbescheides nicht geläufig. Warum sollte der Gläubiger auf eine Verzinsung seines Ausfalls verzichten?....da kommen in ein paar Jahren u.U. erhebliche Summen zusammen. Im rahmen einer aussergerichtlichen Einigung mit einem Gläubiger wird es wahrscheinlicher, dass man sich darauf einigt, die Zinsen "einzufrieren"
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Hui-Buuh

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #6 am: 21. November 2012, 19:15:21 »

Also, es sieht wie folgt aus: Ich RiesenRindvieh hab 2006 einen Handyvertrag gemacht und konnte iwann die Rechnungen nicht mehr bezahlen. Aus reiner Idiotie hab ich seit damals Vogel-Strauss gespielt und auf sämtliche Breife nicht mehr reagiert. (Wenn ich mich nicht melde werd es denen iwann zu blöd und lassen mich in Ruh -.-)

Mittlerweile bin ich dann doch noch zur Vernunft gekommen (besser spät als nie) und habe mich bei der Inkassofirma gemeldet. Sie wollen:

305,33€ HF
99,00€ Kosten
Zinsen seit 10.02.06 in Höhe von 5.37% auf die HF    : 62,22€
Zinsen seit 23.05.06 in Höhe von 6,00% auf die Kosten: 22,54€

Irgendwo ganz unten steht ein Endbetrag von 875,69€

Kein Thema dass ich das betahle, aber was die von mir wollen ist schon heftig. Was dürfen die denn verlangen und passt das dann mit der Höhe
der Zinsen? Hab schon viel von der HFG gehört, nur leider nichts gutes :(

PS: Habe einen Vollstreckungstitel wo ein Betrag von 461,24 tituliert ist. KSP Kanzlei Dr. Seegers war der bevollmächtigte. der Titel ist von Mai 06.

GLG Buuh
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Insokalle

Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #7 am: 21. November 2012, 19:31:13 »

Es ist manchmal wirklich zum Verzweifeln. Es geht nicht um irgendwelche Festschreibungen oder sonst was. Noch einmal, die Höhe der Zinsen steht in dem Titel. Bei einem VB kann das auch schon mal mehr sein als die 5%-punkte über Basiszins. Bei einigen speziellen Gläubigern sogar ständig. Geht der Schuldner nicht dagegen vor, muss er sie zahlen. Und auch aus einem Urteil können die Zinsen höher sein. S. § 288 BGB, als da steht: Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Was aber nicht alle Gläubiger machen, deswegen bleibt es im Urteil oft bei den 5%+Basiszins.

Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Deswegen kann auch Ihre nicht beantwortet werden. Wenn Sie mit den Inkassos verhandeln, drehen sie Ihnen womöglich noch andere Positionen an. Also müssen Sie an der Stelle aufpassen.

« Letzte Änderung: 21. November 2012, 19:43:11 von Insokalle »
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Hui-Buuh

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #8 am: 21. November 2012, 19:43:31 »

Sorry Insokalle, habe deine Frage überlesen.
Im Titel steht: ...hinzu kommen weiter laufende Zinsen: 5,37% Jahreszinsen aus 305,33 vom 10.02.06 bis 25.04.06

...Die Kosten des Verfahrens haben sich ggfls um Gebühren und Auslagen für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid erhöht.

Die Kosten des Verfahrens sind ab dem 23.05.06 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten :)

Ich habe noch nie eine Rate oder irgendwas dazu bezahlt oder mich seither gemeldet. Vogel Strauss. Habe vor ca. 4 Wochen einen aufgemacht wo sie mit Inso gedroht haben und mich dann bei denen gemeldet. Habe die Kopie des Titels, eine Vollmacht im Original und einedetaillierte Aufstellung der Forderung "bestellt". Muss die Vollmacht eigentlich aktuell sein? Ich mein, wenn die mir eine Blankovollmacht schicken, mit einem zigmal kopierten Stempel, einem Datum wahrscheinlich 2007und total unleserlich, ich mein, die könnten ja eine alte Vollmacht schicken und danach die Forderung aufgekaufft haben, oder?
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Insokalle

Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #9 am: 21. November 2012, 19:50:34 »

Eine leserliche Originalvollmacht soll es schon schein.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass keine ZV durchgeführt wurde. So oder so, prüfen Sie die Forderungsaufstellung oder lassen Sie die prüfen, wenn was fraglich ist. Sollten Zinsen tatsächlich verjährt sein, kürzen Sie die Aufstellung.
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Hui-Buuh

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #10 am: 21. November 2012, 19:54:30 »

Also doch mal zur Schuldenberatung, dachte ich könnte es ohne die machen dann wäre ich eher fertig :( OK. Vielen dank für die Hilfe.


GLG
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Hui-Buuh

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #11 am: 21. November 2012, 20:00:57 »

So und ab in die erste Klasse, lesen lernen  :rougi:

ZV gab es laut der HFG Aufstellung keine. ZV Androhungen stehen eine Menge drin, 6. MA vor Zwangsvollstreckung und einmal einen PfüB von 06.07.06
1x Prüfen ZV, Ankündigungen von Insos schon 3 mal und der Hammer, ein Mahnschreiben hab ich bekommen und soll dafür sage und schreibe 58,50 zahlen???

So, jetzt wisst ihr alles, bin ich nackig  :lollol:

glg
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #12 am: 21. November 2012, 20:16:57 »

Die Zinsberechnung scheint mir etwas suspekt zu sein:

0,37 war der BZS in 2011 (5+0,37=5,37)....so hinnehmen da der BZS zwischenzeitlich auf über 3,3% stand!

6,00 auf die kosten würde ich mir erklären lassen, wirkt auf mich als willkürlich festgelegt.

Auf Grund des Titels würde ich mich auf solche Spielchen Wie Kosten und Gebühren nicht einlassen. Im Titel steht, wie verzinst wird...das kann man dan hochrechnen. Das Inkassoverbrecherbüro kann jetzt nicht, wo sie Zahlungswillig sind noch weitere Kosten in rechnung stellen sonder darf nur noch die Titulierte Forderung zzgl. der im Vollstreckungsbescheid genannten verzinsung berechnen.
KSP ist bekannt für fragwürdige Rechnungsstellung!!!

Wenn man die titulierte Forderung von Mai 2006 hochrechnet, komme ich auf eine Summe von rund 110€ für die Hauptforderung sowie 39€ für die Kostenforderung hinzuzurechnen die Vollstreckungskosten ...da kommt man der Forderung schon ziemlich nahe.

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Hui-Buuh

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Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #13 am: 22. November 2012, 06:39:00 »

Aber die Mahngebühren mit jedesmal 3,55€ muss ich auch noch hinzurechnen. Oder?
Was mir so suspekt vorkommt ist die eine Mahnung von 14.03.06(nicht tituliert) wo 58,50€ kosten soll? War die Mahnung auf Gold graviert?

Sind in der Auslagenpauschale (25,56€)nicht alle Kosten drin, wie z.B. ext. Erm.?

Frage nur, wenn die mein Angebot wieder ablehnen(300€ in 6 Raten á 50€ und der Drops ist gelutscht), sehen se halt wieder kein Geld von mir. Zahlungswillig bin ich, Zahlungsfähig nicht. Ich weiss, dass 300€ nicht viel Geld ist, nur für mich ist es ein Haufen denn ich so eigentlich nicht über hab. Aber ich will meine Schulden schnellstmöglich loswerden.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

glg
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Insokalle

Re: Verjährung Zinsen
« Antwort #14 am: 22. November 2012, 09:45:19 »

Ein Pfüb ist zB eine ZV.
Bei den nichttitulierten Forderungsteilen in der Aufstellung kann man sich ebenfalls über Verjährung Gedanken machen.
Sie sollten die Aufstellung prüfen lassen.
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