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Autor Thema: Verkauf/Abtretung von Forderungen  (Gelesen 2438 mal)

Ornella

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Verkauf/Abtretung von Forderungen
« am: 15. November 2006, 16:46:08 »

Hallo, ich habe die Möglichkeit, eine Forderung, die ich gegen Dritte vor einigen Jahren bei Gericht erstritten habe, für 50% des Wertes abzugeben. Ich würde dies gerne machen, hat hier jemand Erfahrungen damit? Kann man sowas einfach schriftlich festhalten oder braucht man einen Notar etc. ? Ich möchte nur nicht, dass es in die Hose geht, weil man mal wieder unwissend war.
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paps

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Verkauf/Abtretung von Forderungen
« Antwort #1 am: 16. November 2006, 19:05:11 »

Wer kauft eine Forderung, die scheinbar nichts wert ist für50% ?
Da es sich um ein einfaches Rechtsgeschäft handelt, sollte ein Vertrag über den Verkauf der Forderung reichen.
Alles andere ist Problem des Käufers.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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