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Autor Thema: Vermieterpfandrecht  (Gelesen 6187 mal)

makro

  • Gast
Vermieterpfandrecht
« am: 12. November 2008, 12:56:40 »

Hallo, was das Vermieterpfandrecht ist weiß ich nun mittlerweile, auch das die Raumsicherungsübertragung die meine Bank hat im Fall der Fälle denen nix nützt da das Vermierpfandrecht gesetzlich verbürgt ist.

Nur, wie würde sowas ablaufen?

Meine Mietschulden belaufen sich auf knapp 9.000,- EUR (Gewerbe). Ich gehe davon aus das mein Vermieter mir zum Endes des Monats kündigt und von diesem Pfandrecht Gebrauch macht da der Wert der Dinge die hier drin sind der Schuldsumme nahekommen. Kann er den Laden trotzdem sofort weitervermieten? Wie läuft so eine Pfändung ab? Kann er die Dinge an einen evtl. Nachfolger verkaufen? Zu welchem Preis? Erwirbt der Käufer dann auch wirklich das Eigentum an den Sachen? Eigentumsvorbehalt von Lieferanten besteht nicht! Da ich erst danach zahlungsunfähig wäre würde ich auch erst danach die Insolvenz anmelden! Wie schaut es trotzdem mit der Bank aus? Die hat trotzdem so eine "Raumsicherungsübertragung mit Abtretung der Verkaufsforderungen" und eine Globalzession. Die Außenstände bekommt die Bank, aber aus dem LAdengeschäft dürften die doch nix verwerten können?

Makro
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ThoFa

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Re: Vermieterpfandrecht
« Antwort #1 am: 14. November 2008, 14:12:12 »

Hallo,

Meine Mietschulden belaufen sich auf knapp 9.000,- EUR (Gewerbe). Ich gehe davon aus das mein Vermieter mir zum Endes des Monats kündigt und von diesem Pfandrecht Gebrauch macht da der Wert der Dinge die hier drin sind der Schuldsumme nahekommen. Kann er den Laden trotzdem sofort weitervermieten?

Er kann natürlich den Laden weitervermieten. Dann kann er Ihnen aber maximal den Schaden in Rechnung stellen. Sprich eine etwaige Differenz zwischen Ihrer Miete und der Miete des neuen Vermieters. Spricht er das Vermieterpfandrecht aus, kann er von Ihnen zunächst keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen, weil Sie faktisch nicht mehr in der Lage sind, die Räume zu räumen.
 
Wie läuft so eine Pfändung ab? Kann er die Dinge an einen evtl. Nachfolger verkaufen? Zu welchem Preis? Erwirbt der Käufer dann auch wirklich das Eigentum an den Sachen?

Die Gegenstände müssen im Wege der öffenlichen Versteigerung verkauft werden.


Die Außenstände bekommt die Bank, aber aus dem LAdengeschäft dürften die doch nix verwerten können?

Richtig. Wenn Sie aber ohnehin Insolvenz anmelden, muss es nicht mehr Ihr Problem sein, wer was bekommt.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Vermieterpfandrecht
« Antwort #2 am: 14. November 2008, 14:20:17 »

"Da ich erst danach zahlungsunfähig wäre würde ich auch erst danach die Insolvenz anmelden! "

da kommt es auf die Strategie an. Man kann auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Taktisch kann das sinnvoll sein, wenn bspw. die Selbständigkeit weitergeführt werden soll. Auch wäre nach Antragstellung eine Kündigung mitunter nicht mehr möglich.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

makro

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Re: Vermieterpfandrecht
« Antwort #3 am: 14. November 2008, 15:35:51 »

Könnten die Sachen im Laden auch freihändig verkauft werden?

Makro
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