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Autor Thema: Vertragswiderrufsrecht  (Gelesen 6802 mal)

lenchik22

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Vertragswiderrufsrecht
« am: 14. Februar 2011, 10:08:09 »

Hallo an alle,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich weiß, dass man bei Verträgen eine 14 tägige Widerrufsfrist hat. Aber nur, wenn diese in Textform vorgelegt wird oder???

Ich habe vor einiger Zeit mich beim Fitnessstudio angemeldet. Mir wurde nur so ein Blatt mitgegeben, wo ich für die Leistungen unterschrieben habe. Sonst nichts, keine AGBs gar nichts.

Jetzt haben die scheinbar versteckte Gebühren und ich kann die nirgendwo finden. Sogar auf deren Homepage gibt es keine AGBs.

Was gilt dann in solchem Fall? Habe ich noch REcht auf Widerruf des Vertrages, wenn mir keine Belehrung ausgehändigt worden ist???

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Lena
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Fallera

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #1 am: 14. Februar 2011, 10:27:42 »

Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es entgegen einem verbreiteten Irrtums nicht. Man ist an geschlossene Verträge in der Regel gebunden und kann sich nicht einseitig davon lösen.

Ausnahmen:
Haustürgeschäften
Fernabsatzverträgen
vertraglich vereinbartem Widerrufsrecht

Um was für versteckte Gebühren handelt es sich denn?

« Letzte Änderung: 14. Februar 2011, 10:30:22 von Fallera »
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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #2 am: 14. Februar 2011, 10:45:18 »

Zum Beispiel, bei nicht erfolgter Lastschrift ziehen die gleich 24,- ab.

Und die Grundgebühren werden jedes Quartal um 0,19 € pro Woche erhöht. Das heißt am Ende der Laufzeit (2 Jahre) sind die GEbühren um 20,52 gestiegen. Das kann doch nicht deren ernst sein....

Na ja, Pech für mich, sollte mich das nächste Mal besser informieren und gleich alle Agbs verlangen und sonstige GEbühren erfragen.

Es hilft nur eins... umziehen.

Kann man für ein Monat umziehen??? Und welche Enfernung wäre normal?

Ich will mich hier jetzt nicht aus einem Vertrag rausreden. Ich wollte normalen Fitness machen und scheinbar vorschnell unterschrieben. Überall versteckte Kosten. Da und da extras. Kleingedruckte wohl nicht gelesen... wie dumm von mir.
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Fallera

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #3 am: 14. Februar 2011, 10:46:30 »

Es hilft nur eins... umziehen.

Kann man für ein Monat umziehen??? Und welche Enfernung wäre normal?

- Das verstehe ich jetzt nicht?
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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #4 am: 14. Februar 2011, 10:51:24 »

Man hat doch Sonderkündigungsrecht, wenn man z. B. umzieht und das Fitnesstudio nicht mehr aufsuchen kann...
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Fallera

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #5 am: 14. Februar 2011, 10:53:55 »

Das kenne ich von z. B. Telefonverträgen, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Standort nicht erbringen kann!

Der Umzug muss aber nachgewiesen werden! z. B. durch Abmelde- Anmeldebestätigung.
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tomwr

Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #6 am: 14. Februar 2011, 21:47:56 »

Also dass ein Umzug wirklich ein Kündigungsgrund ist, wage ich nach dem neuesten Urteil des BGH zu DSL Anschlüssen und deren Verfügbarkeit zu bezweifeln. Dazu hat nämlich im November letzten Jahres der BGH Stellung bezogen, zwar konkret zu einem DSL Anschluss der nach dem Umzug an neuer Adresse nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, die Begründung kann aber analog sicher auch auf einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ausgelegt werden. Das muss insbesondere dann gelten wenn teurere Tarife mit kürzerer Laufzeit angeboten werden.

Außerdem müsste man den Umzug auch tatsächlich durchziehen und der müsste auch in eine weiter entfernten Stadt erfolgen.

Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216

Auszug aus der Pressemitteilung:
Zitat
Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2011, 21:51:55 von tomwr »
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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #7 am: 15. Februar 2011, 10:26:02 »

Na DSl ist ja was anderes als Fitnessstudio.

Wir haben eh Probleme mit dem Vermieter wegen der Inso. Und mein Mann muss täglich mindestens 50 km einfache Strecke zur Arbeit fahren. Wir denken also schon länger an einen Umzug nach. Und wenn, dann ziehen wir näher zu seiner ARbeit um. Das sind dann 35 km zum Fitnessstudio. Da ich kein Auto habe (also nur ein Auto) kann ich nicht mehr ins Fitnesstudio fahren. Das ist doch schon ein wichtiger Grund.

Mal sehen, wie es weiter geht. Habe im Internet gelesen, dass ab einer Entfernung von 20 km man kündigen darf. Es sei denn Fitnessstudio wäre eine Kette und es gäbe ne Filiale in der Nähe des neuen Wohnorts.

Wo finde ich aber agbs von dem Fitnessstudio??? Muss ich diese anfragen?
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tomwr

Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #8 am: 15. Februar 2011, 10:57:37 »

Es geht nicht um DSL oder Mobilfunkvertrag oder Fitness Studio sondern darum, ob bei einem Umzug prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht des umziehenden Vertragspartners besteht. Das wurde vom BGH jetzt verneint und dürfte als sog. Leitsatzentscheidung wegweisend sein auf für andere Urteile. Ich weiß dass es einige ältere Urteile von Amtsgerichten und Landgerichten gibt, die ein Sonderkündigungsrecht in der Vergangenheit bejaht haben aber ob die noch lange Bestand haben werden nach dieser Entscheidung wage ich zu bezweifeln.

Ein kluger Rechtsanwalt (in diesem Sinne der des Fitness Studios) würde diese Rechtsprechung und Argumentation sicherlich aufgreifen und ein Richter könnte sich der Argumentation im Einzelfall jetzt nicht einfach entziehen.

Lassen wir mal das DSL weg (sonst könnte man auch sagen das Urteil xy ist für mich nicht zutreffend weil der persönliche Fall immer etwas anders liegt) und schauen uns mal nur den Leitsatz aus dieser Entscheidung an.

Zitat
Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
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Fallera

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #9 am: 15. Februar 2011, 11:19:08 »

@ lenchik

Das was Tomwr schreibt mag schon alles seine Richtigkeit haben. Ich würde jedoch trotzdem versuchen mit dem Studio zu sprechen um eine gütliche Regelung zu finden!

Bez. der AGB´s, die würde ich Anfordern!
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Insokalle

Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #10 am: 15. Februar 2011, 11:37:23 »

Auf TV- und Kneipenweisheiten sollte man nicht viel geben.
Zum Widerruf s. fallera. Vertragliche Widerrufsrechte sind bei Fitnesscenterverträgen meistens nicht vorgesehen. Schließt man den Vertrag im Studio ab, ist es wohl auch kein Haustürgeschäft.

Was aber wohl stets möglich ist (auch unabhängig von AGB), wäre die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB. Dieser § enthält leider viel Gummi.
Es gibt einige ältere Entscheidungen, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn die Entfernung nach einem Umzug so groß ist, dass man das Angebot nicht mehr nutzen kann oder der Aufwand dorthin zu kommen zu groß ist (AG München, OLG Frankfurt). Ich habe auch schon von vorzeitiger Kündigung mit 14-Tages-Frist gelesen. Allerdings denke ich, an dem Argument von tom könnte auch was dran sein.

Anderer Ansatzpunkt wären mögl. die stetig steigenden Gebühren. Aber ob das ein Kündigungsgrund ist? Man könnte auch auf den Gedanken kommen, die Erhöhung bräuchte man nicht zu zahlen, wenn sie nicht rechtens ist, und ansonsten bleibt der Vertrag bestehen.

Aber all das, was Sie beschreiben, muss doch irgendwo gestanden haben. AGB hängen auch oft aus.

Wenn es tatsächlich keine AGB gibt und keinen Vertrag mit Laufzeit/Kündigungsfristen oder die AGB hierzu unwirksam sind, kann der Vertrag mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Dazu findet man meistens den Hinweis auf Dienstleistungsverträge und Monatsfrist. In diesen Fällen kommt man also aus den Verträgen recht schnell wieder raus. Auch ein Grund für die langfristigen Verträge vieler Studios.
Wenn Sie nun zu den Punkten nichts finden sollten (was ich mir aber nicht vorstellen kann) und den Vertrag beenden wollen, würde ich ihn unter Hinweis auf § 621 BGB zum Ende diesen oder nächsten Monats kündigen.

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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #11 am: 15. Februar 2011, 14:49:59 »

Kündigen kann man den Vertrag schon zum Ende der Laufzeit mit 3 Monaten Frist.

Das Problem ist, dass ich mit dem Vertrag überrumpelt wurde, konnte mir die Bedingungen gar nicht durchlesen und erst jetzt die Quartalserhöhungen festgestellt. Sehr clever gemacht von denen. Ich weiß auch, dass sehr viele Mitglieder da Probleme und Stress haben.

Dass mit dem Umzug wírd wahrscheinlich schwierig sein als Grund. Meine Mutter konnte den Vertrag nicht kündigen, obwohl die auch über 35 km weiter weg gezogen ist. Ich habe damals ihren Vertrag übernommen bis zum Schluss.

Werde erst mal agbs mal auftreiben und durchlesen. Da muss bestimmt was stehen zu den Kündigungsbedingungen.

Gruß
Lena
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horst69

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #12 am: 15. Februar 2011, 14:57:36 »

Warum passiert es immer wieder, das irgendwelche Leute bei Verträgen überrumpelt werden ???

Das man einen Vertrag VOR der Unterschrift lesen MUSS, dürfte doch wohl jedem klar sein.

Und vor allem würde mich mal interessieren, wie so ein überrumpeln denn genau aussieht !?

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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #13 am: 16. Februar 2011, 10:36:09 »

Tja, natürlich so was dürfte nicht wieder passieren. Mir vor allem. Eine solche Geschichte hatte ich bereits. Das war aber Haustürgeschäft.

Nun, ich wurde eingeladen das Studio kennen zu lernen. Vom Vertrag war nie die Rede. Komme ich also hin und dann wird mir alles schön geredet, dass man doch für seine Gesundheit was tun müsse und bla bla bla.

Ich wollte schon länger in ein Fitnessstudio gehen. Allerdings wurden die Gebühren nicht genau erklärt. Das ging alles so schnell und so locker rüber. Da hätte ich ja sagen sollen, STop, dass muss ich noch überdenken... Tja, habe ich nicht. Und jetzt habe ich das Pech. Das Problem ist auch, dass ich nicht trainieren kann. Bin doch gesundheitlich nicht so fit, nach einmal trainieren bin ich eine Woche platt. Und das ist kein schöner Zustand.

WErde versuchen mit denen zu verhandeln. WEiß aber leider, dass die Geschäftsleitung bei so was nicht gut drauf zu sprechen ist.
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doktor mabuse

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #14 am: 16. Februar 2011, 11:44:30 »

Hallo,

da es das Studio offensichtlich darauf anlegt, würde ich es mal mit einem Attest vom Hausarzt/Facharzt versuchen, den man gut kennt. (Habe ich auch in ähnlicher Situation gemacht)
Das kostet zwar auch ca. 15 Euro, hat aber den Vorteil, daß man bestätigt bekommt, das man auf nicht absehbare Zeit sportliche Aktivitäten meiden sollte, vor allem intensiv im Studio. (hatte in Erinnerung daß Sie schon seit längerem gesundheitlich angeschlagen sind, oder?! ) :whistle: Somit macht der Besuch eines Fitnesstudios keinen Sinn und der damit verbundene Vertrag ebenfalls und man könnte von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Viel Erfolg,
Doktor Mabuse

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lenchik22

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #15 am: 17. Februar 2011, 12:22:59 »

Hallo doktor mabuse,

ja, das wäre auch eine Möglichkeit. Aber ich muss zu einem bestimmten Arzt, der im Vertrag drin steht. Der wird mir das bestimmt so nicht bestätigen, wenn er mit dem Fitnessstudio zusammen arbeitet.

Ich werde erst mal auf normalem Weg versuchen, also reden ect. Man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.

Dankte trotzdem für eure Ratschläge.

Gruß
Lena
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Fallera

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Re: Vertragswiderrufsrecht
« Antwort #16 am: 17. Februar 2011, 15:16:36 »

ja, das wäre auch eine Möglichkeit. Aber ich muss zu einem bestimmten Arzt, der im Vertrag drin steht. Der wird mir das bestimmt so nicht bestätigen, wenn er mit dem Fitnessstudio zusammen arbeitet.

-sicherlich nicht! Sie können zum Arzt Ihres Vertrauens!

Problematisch könnte es nur werden, wenn die Erkrankung schon beim Abschluss bekannt war, dann liegt lt. BGH nämlich kein wichtiger Sonderkündigungsgrund vor.

Lieber versuchen auf "normalem" wege sich zu einigen!
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