Auf TV- und Kneipenweisheiten sollte man nicht viel geben.
Zum Widerruf s. fallera. Vertragliche Widerrufsrechte sind bei Fitnesscenterverträgen meistens nicht vorgesehen. Schließt man den Vertrag im Studio ab, ist es wohl auch kein Haustürgeschäft.
Was aber wohl stets möglich ist (auch unabhängig von AGB), wäre die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB. Dieser § enthält leider viel Gummi.
Es gibt einige ältere Entscheidungen, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn die Entfernung nach einem Umzug so groß ist, dass man das Angebot nicht mehr nutzen kann oder der Aufwand dorthin zu kommen zu groß ist (AG München, OLG Frankfurt). Ich habe auch schon von vorzeitiger Kündigung mit 14-Tages-Frist gelesen. Allerdings denke ich, an dem Argument von tom könnte auch was dran sein.
Anderer Ansatzpunkt wären mögl. die stetig steigenden Gebühren. Aber ob das ein Kündigungsgrund ist? Man könnte auch auf den Gedanken kommen, die Erhöhung bräuchte man nicht zu zahlen, wenn sie nicht rechtens ist, und ansonsten bleibt der Vertrag bestehen.
Aber all das, was Sie beschreiben, muss doch irgendwo gestanden haben. AGB hängen auch oft aus.
Wenn es tatsächlich keine AGB gibt und keinen Vertrag mit Laufzeit/Kündigungsfristen oder die AGB hierzu unwirksam sind, kann der Vertrag mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Dazu findet man meistens den Hinweis auf Dienstleistungsverträge und Monatsfrist. In diesen Fällen kommt man also aus den Verträgen recht schnell wieder raus. Auch ein Grund für die langfristigen Verträge vieler Studios.
Wenn Sie nun zu den Punkten nichts finden sollten (was ich mir aber nicht vorstellen kann) und den Vertrag beenden wollen, würde ich ihn unter Hinweis auf § 621 BGB zum Ende diesen oder nächsten Monats kündigen.