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Autor Thema: Vielleicht kann man uns helfen!!  (Gelesen 2090 mal)

Schnecke26

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Vielleicht kann man uns helfen!!
« am: 05. September 2009, 08:52:05 »

Guten morgen,

2004 bin ich mit meiner Schwester in eine gemeinsame Wohnung gezogen, haben auch beide unterschrieben. Da ich im Dezember 2006 mit meinem Lebensgefährten zusammen gezogen bin, haben wir eine eigene Wohnung. Jetzt kommen wir zu dem eigentlichen Problem.

Meine Schwester lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen in einer Wohnung. So das die Wohnung zur Zeit nicht bewohnt ist. Da ich nie das Mietverhältnis gekündigt hatte, steh ich bis heut im Mietvertrag. Wir wollen zurück ziehen, was kein Problem für uns so darstellt. Da es mit meiner Schwester abgeklärt ist. Da die Wohnung meines Lebensgefährten und mir einige Baumängel aufweist, die durch die Sanierung entstanden ist. Was wir dem Vermieter gemeldet haben, nur kommt er nicht zu potte.  :fuchsteufelswild: Zu mindenstens ist er nicht wirklich erreichbar. Da zur Zeit nur die Kinder die Hausreinigung machen.  Ist nicht wirklich einfach zu erklären mit unserer Wohnung.
Das eigentliche Problem ist jetzt, mein Lebensgefährte ist in der Inso. Wenn wir dahin zurück ziehen, steht er ja erstmal nicht mit im Mietvertrag. Also kann ich ja der TH nicht einen Mietvertrag vorlegen, wo er mit drinnen steht.  Wie kann ich ihr dann erklären, das er ab Dezember genause die halbe Miete bezahlt wie ich. Im unseren jetztigen Mietvertreag ist  es ja geklärt oder besser gesagt offensichtlich.

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ThoFa

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Re: Vielleicht kann man uns helfen!!
« Antwort #1 am: 05. September 2009, 12:46:50 »

Hallo,

es spielt keine Rolle, ob er im Mietvertrag steht oder nicht. Er muss auch nicht nachweisen, dass er die Hälfte der Miete zahlt, da diese ohnehin aus dem unpfändbaren Betrag bezahlt wird.

MfG

ThoFa

P.S.: Aber nicht vergessen, die neue Adresse dem TH und dem Gericht zu melden.
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Schnecke26

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Re: Vielleicht kann man uns helfen!!
« Antwort #2 am: 05. September 2009, 21:12:13 »

Hallo ThoFa,
 danke für die Antwort, das wussten wir nicht. Das es aus dem unpfändbaren Betrag gezahlt wird.

Nein das vergessen wir auf keinenfall, aber danke nochmal für den Hinweis.

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