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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 2647 mal)

Sweetymama

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Vollstreckungsankündigung
« am: 05. Dezember 2007, 19:07:09 »

Mein Partner hat eine Vollstreckungsanküdigung bekommen und der Vollstreckungsbeamte kommt morgen.  Da mein Partner auf einer Arbeitsamt-Maßnahme ist, ist er nicht da.  Ich werde ihn vertreten.  Wir sind nicht verheiratet.  Der Vollstreckungsbeamte kommt von der Stadtkasse.

Darf der Beamte meine Sachen auch pfänden, auch wenn ich mit der Angelegenheit nichts zu tun habe?

Und was heisst es eigentlich wenn da steht:" Der Vollstreckungsbeamte wird beauftragt, die bezeichneten Rückstände zwangsweise beizutreiben oder körperliche Sachen zu pfänden. "?

Bitte helft mir ich weis nicht was ich morgen machen soll!

Danke Sweetymama
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Feuerwald

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Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2007, 19:42:30 »

Sie müssen absolut keine Auskünfte erteilen,
keine Angaben zum Arbeitgeber, Leistungsträger, Konten, Vermögen usw.,
weder bzgl. des Lebensgefährten noch bzgl. Ihnen.

Gewöhnlicher Hausrat ist ohnehin unpfändbar.

Ihre Gegenstände sind nicht pfändbar.

Probs mag es geben, wenn der VB nicht zuordnen kann (bzw. mag), ob ein wertvoller Gegenstand nun dem Schuldner gehört oder nicht. In nichtehelichen Hausgemeinschaften greift m.E. die sog. Gewahrsamsvermutung nicht.

Also ich würde das mal ganz locker angehen. Meist passiert gar nichts außer ein Protokoll, dass nichts pfändbar war.

Ich würde mich kurz fassen,
Freund ist bei eienr AfA-Maßnahme, leider nicht zu Hause und Sie können leider keine Angaben machen,
vielleicht noch
es wäre mir recht, wenn Sie dann und dann nochmals vorbeikommen können, dann ist Freund anwesend.
 

Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Sweetymama

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Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2007, 19:50:30 »

wenn ich belegen kann das mein Pc mir gehört darf er ihn also nicht pfänden?

und was hat es mit den "körperlichen Sachen" auf sich?
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paps

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Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2007, 19:59:56 »

Wenn sie einen Kaufbeleg haben, nein.

mit "körperlichen" Sachen sind halt nur Gegenstände gemeint, wenn er kein Geld bekommt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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