"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: wegen schulden in der GKV kann ich nicht mehr zum arzt kein geld  (Gelesen 4289 mal)

frajofrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo!vielleicht kann mir jemand helfen. Bin pflichtversichert, aber hab altschulden in der GKV kann eben nicht mehr so viel abzahlen. Die haben mich auf ruhe gestellt kann nich mehr zum arzt gehen. Ich verdiene so ca. 850-900€ im monat ais arbeitseinkommen. da ich ein freund habe sagt das soziamz nein die übernehmen das nicht. jetzt bleib ich solange nich richtig versichert bis bezahlt ist. Diese schulden waren aus den jahr 2006 in der freiwilligen GKV. Jetzt bin ich a angestellt.
Hauptzollamt machte nefurschtlose pfändung, aber die bestehen weiter. Habe ja jetzt unterlagen für inso beantragt. aber das dazert eben noch. mir verbleibt wirklich wenig geld für mich interessiert denen nicht. habe tel mit Gesundheitsministerium ist nach gesetz wirklich so. was nützt das pfändungsgesetz wenn dagegen nicht in allen gehandelt wird. grausam.
Vielleicht weiß ja jemand ein rat darin. Vielen dank liebe grüße von frajofrau
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: wegen schulden in der GKV kann ich nicht mehr zum arzt kein geld
« Antwort #1 am: 24. August 2007, 19:17:58 »

in einem anderen Forum wurde ein ähnliches Problem wie folgt gelöst:

- Die Beitragsrückstände sind vor der Versicherungspflicht als Angestellter/Arbeiter entstanden?

- Durch die Abführung der SV-Beiträge durch den Arbeitgeber bestehen aber aus dem "neuen" Versicherungsverhältnis keine Rückstände?

- monatliche Rückführung des "alten" Beitragsrückstandes.


Man sollte bei bestehenden "alten" Rückständen und eintretender Versicherungspflicht sich nicht wieder bei seiner alten Krankenversicherung versichern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz