"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: wegen schulden in der GKV kann ich nicht mehr zum arzt kein geld  (Gelesen 4283 mal)

frajofrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo!vielleicht kann mir jemand helfen. Bin pflichtversichert, aber hab altschulden in der GKV kann eben nicht mehr so viel abzahlen. Die haben mich auf ruhe gestellt kann nich mehr zum arzt gehen. Ich verdiene so ca. 850-900€ im monat ais arbeitseinkommen. da ich ein freund habe sagt das soziamz nein die übernehmen das nicht. jetzt bleib ich solange nich richtig versichert bis bezahlt ist. Diese schulden waren aus den jahr 2006 in der freiwilligen GKV. Jetzt bin ich a angestellt.
Hauptzollamt machte nefurschtlose pfändung, aber die bestehen weiter. Habe ja jetzt unterlagen für inso beantragt. aber das dazert eben noch. mir verbleibt wirklich wenig geld für mich interessiert denen nicht. habe tel mit Gesundheitsministerium ist nach gesetz wirklich so. was nützt das pfändungsgesetz wenn dagegen nicht in allen gehandelt wird. grausam.
Vielleicht weiß ja jemand ein rat darin. Vielen dank liebe grüße von frajofrau
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: wegen schulden in der GKV kann ich nicht mehr zum arzt kein geld
« Antwort #1 am: 24. August 2007, 19:17:58 »

in einem anderen Forum wurde ein ähnliches Problem wie folgt gelöst:

- Die Beitragsrückstände sind vor der Versicherungspflicht als Angestellter/Arbeiter entstanden?

- Durch die Abführung der SV-Beiträge durch den Arbeitgeber bestehen aber aus dem "neuen" Versicherungsverhältnis keine Rückstände?

- monatliche Rückführung des "alten" Beitragsrückstandes.


Man sollte bei bestehenden "alten" Rückständen und eintretender Versicherungspflicht sich nicht wieder bei seiner alten Krankenversicherung versichern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz