"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: wehnert&Kollegen  (Gelesen 3216 mal)

Gast

  • Gast
wehnert&Kollegen
« am: 10. April 2006, 08:03:00 »

Nachdem ich eine Pfändung bezahlt habe, fordert das Anwalts-
büro nun noch für außergerichtliche Auslagen 109,- Euro
Ich habe aber 292,- schon bezahlt und ein Jahr(ca) 90.-Euro
für etwas was nur einen Wert von 12,99 hat. Leider ist derTitel
bei mir nicht angekommen,da wir öfters Probleme mit dem
Zustellen haben.Ich bekomme nur ALG II und für ein Pflege-
kind Kindergeld und 44,-Euro Sozialhilfe. Abgesehen davon.das
mir weder die FA. noch das Inkassobüro(UVG) eine Bestätigung
einer Lieferung  oder einer Bestellung mit Unterschrift vorlegen
konnten.
Hinzu kommt auch das ineiner forderung mir Raten angeboten
wurden, der Betrag war 491,-  dann wurden die 292,- gepfändet
und noch 109 Euro,aber die Pfändungssumme und die geforderten109,-  würden immer noch nicht den Betrag von
491.- ergeben.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Alfred
Gespeichert
 

Sanierer

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
wehnert&Kollegen
« Antwort #1 am: 11. April 2006, 09:49:00 »

Hallo Alfred,

werde aus den ganzen Zahlen nicht schlau.

Können Sie das ganze mal strukturieren. Wird schon gepfändet. Kommt der Gerichtsvollzieher oder sind das nur Mahnungen. Wie ist das mit dem Inkassobüro.

Wie hoch war die ursprüngliche Rechnung des Gläubigers und was und wieviel haben Sie gezahlt

Gruss Sanierer[addsig]
Gespeichert
wer handelt wird nicht behandelt
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz