:heulen:
ich fass es einfach nicht. niemand will verstehen, dass bei mir tatsächlich ein aev läuft. alle im anderen forum meinen, dass ich an einen schuldenregulierer zahl, um in 6 jahren noch mehr zahlen zu müssen. aber ich hab heute alles schriftlich erhalten. das anschreiben meines schuldnerberaters an die gläubiger (gafög schuldnerberatung gelsenkirchen). die bestätigung der gläubiger, dass sie mit dem schuldenbereinigunsplan einverstanden sind. ein glkäubigerverzeichnis mit den quoten etc. was wer bekommt. und da steht eben auch drin, dass die restschuld nach 72 monaten erlassen wird.
bei meinem mann ist das ganze gescheitert und er hat von dem schuldnerberater ein gläubigerverzeichnis bekommen für die neue beratungsstelle, die er ggf. aufsucht.
eine sache ist mir nicht ganz klar: als der plan bei uns beiden noch lief, kam ein gläubiger hinzu (ex vermieter), der uns beide betrifft. damals sagte uns der schuldnerberater, dass sie sache entweder bei mir oder bei meinem mann in den plan einfließt, entschied dann, dass er das bei meinem mann macht (steht auch in dessen gläubigerverzeichnis).
so, in meiner aufstellung ist der ex verm. aber auch aufgeführt und ich zahle in den 6 jahren 33,02% der gesamtforderung ab, um danach restschuldbefreit zu werden.
die antwort der rae auf den plan: wir erklären uns einverstanden mit dem plan der EHELEUTE!!
heißt das nun, dass wir dann beide damit durch sind? oder muss mein mann die restliche summe tragen? wäre aber doch dann kein sinnvoller plan. bei meinen alleinigen gläubigern zahle ich ja auch nur 33,02 % und bin dann damit durch. da zahlt ja auch keiner den rest.
klar sind das gemeinsame schulden, nur der satz mit den EHELEUTEN verwirrt mich etwas. weiß jemand etwas genaueres dazu? wenn mein mann den rest tragen muss, warum wird dann die gesamtforderung nicht durch uns beide geteilt im gläubigerverzeichnis bzw. bereinigungsplan?