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Autor Thema: Wohngeld  (Gelesen 2028 mal)

lissi805

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Wohngeld
« am: 04. März 2009, 15:49:58 »

ich habe heute meinen Wohngeldbescheid erhalten , wie wird Wohngeld das ,  in der inso beim Einkommen mit angerechnet?

Ich erhalte auch eine nachzahlung , was ist dann damit ?

Ist das Wohngeld pfändbar ?

Grußlissi805
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Feuerwald

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Re: Wohngeld
« Antwort #1 am: 04. März 2009, 16:31:16 »

ich sehe das wie folgt:

--------------

§ 36InsO  ... Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse

§ 51 SGB I ... (3) Unpfändbar sind Ansprüche auf

2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes sind

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Wohlmöglich sieht es der TH anders.

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