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Autor Thema: Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil  (Gelesen 3637 mal)

christian2104

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Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil
« am: 26. November 2010, 21:07:58 »

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren mit meiner Firma Pleite gegangen und wurde wegen Wettbewerbsrecht vor Gericht verklagt mit einer Schuld von 3500 Euro

Das ganze ist nun schon eine Weile her und ich habe in den Jahren versucht meine Schulden zu begleichen. Nun ist nur noch diese Schuld offen aus dem Jahr 2007

Hier mal der Text des ganzen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3500,00€ nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 27.07.2007 zu zahlen.

Nun habe ich eine Rechner gefunden ( Zinsrechner für Verzugszinsen) im Netz der mir eine Summe von 4.656,3833 Euro ausspuckt. Ist das so richtig oder werden die Zinsen nur so berechnet von Antrag bis zum Urteil?  oder laufen da immer noch Zinsen auf.

Ich habe echt alles gegeben über 2 Jahre um runter zu kommen von den schulden... nun wollte ich diesen Berg noch weck schaffen.

Kann mir da jemand einen Tipp geben.

Liebe Grüße
Christian
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horst69

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Re: Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil
« Antwort #1 am: 27. November 2010, 10:17:55 »

Die Zinsen laufen vom Urteil bis zur kompletten Tilgung der Schuld!!
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tomwr

Re: Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil
« Antwort #2 am: 27. November 2010, 13:29:19 »

...
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christian2104

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Re: Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil
« Antwort #3 am: 27. November 2010, 19:19:36 »

Was ist damit (Titulierte Zinsen verjähren schneller als der Titel selbst)

Ich habe seid dem 26.07.2007 den Zinssatz zu Zahlen. Die eidesstattliche Versicherung habe ich am 30.01.08 abgegeben.

Wie sollte ich mich nun verhalten..   muss ich noch einen Monat warten das die Zinsen verfallen.  Da diese ja nach 3 Jahren verfallen, so wie ich gelesen habe
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tomwr

Re: Zinsen bei Schulden mit Gerichtsurteil
« Antwort #4 am: 27. November 2010, 20:53:04 »

Zinsen verjähren nach 3 Jahren wenn die Verjährungsfrist (durch Vollstreckungsversuche oder Verhandlungen mit dem Gläubiger z.B.) nicht unterbrochen wurde.

Die Zinsen vom 26.07.2007 bis 31.12.2007 verjähren am 31.12.2010.
Die Zinsen vom 01.01.2008 bis aktuell können aber bis Ende 2011 geltend gemacht werden.
Von daher bringt es nicht sooo viel. Aber da ja nächste Woche schon Dezember ist, kann man ruhig noch 1 Monat warten. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.  :wink:
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