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Autor Thema: Zwangsversteigerung  (Gelesen 2586 mal)

Geizkragen

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Zwangsversteigerung
« am: 26. August 2013, 19:34:02 »

Hallo Zusammen,

bin seit 2011 geschieden. Mein Exmann ist im gemeinsamen Haus geblieben, und ist mittlerweile wieder verheiratet. Er wohnt mit seiner jetzigen Frau und deren Verwandschaft im genannten Objekt und ist schon seit einiger Zeit mit dem Hypothekendarlehen im Rückstand. Die Bank hat das Darlehen deswegen gekündigt und eine Zwangsversteigerung angeordnet. Nun habe ich von der Bank ein Schreiben bekommen, das mich auffordert monatlich einen festgelegten Betrag für die Rückzahlung des Darlehens zu tilgen.

Muß ich bei einer angeordneten Zwangsversteigerung noch die Bankschulden bedienen?

Für Eure Antworten bin ich schon mal im Voraus sehr dankbar.
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honey74

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #1 am: 27. August 2013, 11:27:23 »

Hallo,

es gibt bei einem Darlehensverhältniss und Absicherung durch eine Grundschuld die persönliche und die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, d.h. "nur" weil eine Zwangsversteigerung angeordnet wurde ist man persönlich nicht von Zahlungen freigestellt (ich gehe davon aus der Vertrag lautet auf Sie und Ihren Exmann). Im schlimmsten Falle kann die Bank persönliche Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, wie Kontopfändung usw.
Wenn die Immobilie mal versteigert ist und trotzdem noch Forderungen offen sind, "müssen" Sie auch die Restforderung begleichen.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen
Viele Grüße und alles Gute
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