"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?  (Gelesen 2988 mal)

rokko

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
« am: 22. Oktober 2008, 14:22:33 »

Eine ganz allgemeine Frage: Wie hoch müssen die Schulden eines Schuldners eigentlich sein, damit ein Gläubiger eine Zwangsversteigerung (von Immobilie bzw. Grundstück) erwirken kann?

So weit habe ich mich schon mal informiert: Für den Antrag gibt es drei Vorraussetzungen:

a) die Vorlage eines Vollstreckungstitels
b) die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie
c) die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel.

Aber wie gesagt, ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2008, 15:22:34 »

Ich denke, die Höhe der Schuld spielt keine Rolle. Einzig Ihre Zahlungswilligkeit und die Bemühung um Zahlung sind auschlaggebend für einen Vollstreckungstitel.

Wenn Sie die titulierte Forderung nicht begleichen, wird Ihr Vermögen verwertet, die Schuldsummen sämtlicher offener und festgestellter Forderungen beglichen und der Rest an Sie ausgezahlt.

Wenn ich mich nicht irre, aber ich lasse mich gerne korrigieren.
Gespeichert
 

Trauri

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2008, 17:01:57 »

Ich denke, die Höhe der Schuld spielt keine Rolle. Einzig Ihre Zahlungswilligkeit und die Bemühung um Zahlung sind auschlaggebend für einen Vollstreckungstitel.

Wenn Sie die titulierte Forderung nicht begleichen, wird Ihr Vermögen verwertet, die Schuldsummen sämtlicher offener und festgestellter Forderungen beglichen und der Rest an Sie ausgezahlt.

Wenn ich mich nicht irre, aber ich lasse mich gerne korrigieren.

Und was wenn man zallungswillig wäre ?
Also bsp. die übliche Rate für den Kredit nach marktüblichem Zins ink. Tilgung bedienen könnte, es der Gläubiger aber nciht nehmen will ?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz