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Autor Thema: Zwangsverwaltung  (Gelesen 2921 mal)

kleine

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Zwangsverwaltung
« am: 20. Oktober 2010, 09:07:42 »

Hallöchen ihr Lieben!

Es tut sich etwas an meiner Immobilienfront....

Auf Antrag der Bank wurde jetzt die Zwangsversteigerung und
Zwangsverwaltung meiner ETW angeordnet.

.... Der Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme
des Wohnungseigentums.
... Der Verwalter ist berechtigt, sich den Besitz des Pfandobjektes
selbst zu verschaffen.

So weit, so gut...

Wird sich der Verwalter dann überhaupt mit mir persönlich in Verbindung
setzen, oder wird er ggfs. die ETW aufsuchen und sie "versiegeln" lassen?

Ich habe noch einige wertvolle Dinge in der Wohnung, werden diese
automatisch mit beschlagnahmt? Darf ich diese noch der Wohnung
entnehmen, sie gehören meinem Freund.

Hausgeld und Grundsteuer müssen ja nun vom Verwalter bezahlt werden.
Was ist mit der Zweitwohnsitzsteuer die ich entrichten muss?
Das ist eine ganz wichtige Frage für mich.

Soll ich die Hausverwaltung anschreiben und denen mitteilen, dass die
laufenden Hausgeldforderungen nun beim Verwalter einzufordern sind?

Der Gemeinde ebenfalls mitteilen, dass die Abgaben nun vom Verwalter
einzufordern sind?

Sollte ich beim Verwalter anfragen, ob ich die Wohnung zwecks Entnahme
persönlicher Gegenstände aufsuchen darf? Oder abwarten bis er sich
bei mir meldet? Wenn er es denn überhaupt tut?

Frage mich, ob es passieren kann, dass ich vor verschlossenen Türen stehe?

Brauche also mal wieder ein wenig Hilfestellung....

Liebe Grüße

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horst69

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Re: Zwangsverwaltung
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2010, 11:51:41 »

Hallo !

Wenn du noch wertvolle Gegenstände in der Wohnung hast, stellt sich zuerst die Frage ob der Verwalter diese Gegenstände schon kennt/ gesehen hat !?

Wenn nicht würde ich die sofort abholen.

Theoretisch könnte der Verwalter die Schlösser austauschen, aber eigentlich verlangt er in einem solchen Falle alle Schlüssel die zur Wohnung gehören, hast du Ihm deinen Schlüssel verheimlicht??

Zu der Steuergeschichte kann ich dir leider nichts sagen, sorry.

Der Hausverwaltung würde ich das in jedem Falle anzeigen, so ersparst du dir eventuelle Schwierigkeiten.

Gruß Horst
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kleine

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Re: Zwangsverwaltung
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2010, 12:05:22 »

Hallo Horst!

Der Verwalter hat sich persönlich noch nicht bei mir gemeldet
und um Herausgabe der Schlüssel gebeten.
Er kann sich ja auch lt. Beschluss den Besitz selber verschaffen.
Ich hoffe, er hat noch keine Schlösser austauschen lassen und das die
Mühlen der Justiz wie gewohnt noch etwas langsam mahlen...

Werde den Beschluss der Hausverwaltung zusenden, ich denke nämlich
auch, dass mir sonst erst wieder die ganze Zeit Mahnungen ins Haus
flattern. Ebenso der Stadtverwaltung, vielleicht komm ich so um die
Zweitwohnsitzsteuer herum.... mal ausprobieren...

Dank dir!

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kleine

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Re: Zwangsverwaltung
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2010, 12:08:15 »

Ob der verwalter die Wohnung schon aufgesucht hat kann
ich von hier aus auch nicht sagen...

Macht er denn wirklich auch eine Inventarliste??

Ich dachte es geht eher darum die Wohnräume zu vermieten
oder zu verkaufen, und sich nicht mit einer Hifi Anlage
rumzuschlagen, oder einem Teppich... die sind nicht
wirklich wertvoll, aber gehören eben zum Teil nicht mir...

 :gruebel:
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tomwr

Re: Zwangsverwaltung
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2010, 14:39:17 »

Wird sich der Verwalter dann überhaupt mit mir persönlich in Verbindung
setzen, oder wird er ggfs. die ETW aufsuchen und sie "versiegeln" lassen?

Ich habe noch einige wertvolle Dinge in der Wohnung, werden diese
automatisch mit beschlagnahmt? Darf ich diese noch der Wohnung
entnehmen, sie gehören meinem Freund.

Die Möbel der Eigentumswohnung gehören nicht zur Wohnung solange sie nicht fest eingebaut sind.
Dazu zählt z.B. eine Einbauküche. Aber bewegliche Gegenstände gehören nicht zur Wohnung.
Wenn das Deinem Freund gehört ist es eh unproblematisch. Der kann ggf. die Herausgabe vom
Verwalter verlangen. Muss aber möglicherweise nachweisen, dass die Dinge ihm gehören und es sich
nicht um eine bloße Schutzbehauptung handelt. Ich gehe mal davon aus, dass Du in einem Insolvenzverfahren
bist und die Gegenstände demzufolge Dir gar nicht gehören dürfen, zumindest wenn sie werthaltig sind.  :wink:

Ich würde aber schnell handeln und die Sachen von Deinem Freund abholen lassen. Schlüssel braucht der Verwalter nicht wenn er einen Schlüsseldienst holt und die Schlösser auswechseln läßt. Die 100 bis 200 EUR sind dann nämlich auch nochmal verschmerzbar beim Verkauf der Wohnung. Ich würde aber die Gegenstände auf alle Fälle nicht selbst rausholen sondern von Deinem Freund rausholen lassen. Am Besten auch noch einen oder zwei Zeugen mitnehmen, schadet nicht. Gibt immer böse Nachbarn, kenne Deinen Fall nicht.
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kleine

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Re: Zwangsverwaltung
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2010, 15:17:35 »

Es geht nicht um Möbel die fest eingebaut sind.
Alles beweglich, Fernseher, Anlage, Teppich  usw.

Die Dinge gehören mir tatsächlich nicht, und es
lässt sich auch nachweisen. Gott sei Dank!

Hoffe, er hat die Schlösser noch nicht ausgetauscht...

Mein Freund kann erst am Samstag hinfahren, wär natürlich
blöd wenn er vor verschlossener Tür steht..

Aber es ist schon mal gut zu wissen, dass er die Herausgabe
ggfs. fordern kann.

LG
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